- Änderung der Hundesteuersatzung -
- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Scheibe -
Begründung:
Die
Hundesteuersatzung der Stadt Laatzen wurde zum letzten Mal 2013 geändert. Die
Steuersätze der Stadt Laatzen für die zweiten und weiteren Hunde liegen
mittlerweile deutlich unter dem durchschnittlichen Steuersatz in vergleichbaren
Städten mit hoher Bevölkerungsdichte.
Die
Hundesteuer erfasst als örtliche Aufwandsteuer den Aufwand, der eine über die
Befriedigung der allgemeinen Lebensbedürfnisse hinausgehende Verwendung von
Einkommen oder Vermögen darstellt. Zudem wird mit der Erhebung der Hundesteuer
als ordnungspolitisches Instrument eine Eindämmung der Hundehaltung angestrebt.
Die
Erhöhung der Steuersätze für die Haltung von Hunden ist eine Maßnahme im Rahmen
des Haushaltsicherungskonzepts 2018.
Ernesto Nebot Pomar
Antrag:
Die Hundesteuersatzung der Stadt Laatzen wird in § 3 wie folgt geändert:
„§ 3 Steuermaßstab und Steuersätze
(1)
Die
Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt
jährlich:
(2)
a) für
den ersten Hund 96 Euro
b) für
den zweiten Hund 180 Euro
c) für jeden weiteren Hund 216 Euro
d) für
einen gefährlichen Hund 624 Euro
e) für
jeden weiteren gefährlichen Hund 800 Euro“