Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
- Änderung der Hundesteuersatzung -
- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Scheibe -
Vorlage
2017/285/8
Art
Antrag
Referenzvorlage

Begründung:

 

Die Hundesteuersatzung der Stadt Laatzen wurde zum letzten Mal 2013 geändert. Die Steuersätze der Stadt Laatzen für die zweiten und weiteren Hunde liegen mittlerweile deutlich unter dem durchschnittlichen Steuersatz in vergleichbaren Städten mit hoher Bevölkerungsdichte.

 

Die Hundesteuer erfasst als örtliche Aufwandsteuer den Aufwand, der eine über die Befriedigung der allgemeinen Lebensbedürfnisse hinausgehende Verwendung von Einkommen oder Vermögen darstellt. Zudem wird mit der Erhebung der Hundesteuer als ordnungspolitisches Instrument eine Eindämmung der Hundehaltung angestrebt.

Die Erhöhung der Steuersätze für die Haltung von Hunden ist eine Maßnahme im Rahmen des Haushaltsicherungskonzepts 2018.

 

Ernesto Nebot Pomar

Antrag:

 

Die Hundesteuersatzung der Stadt Laatzen wird in § 3 wie folgt geändert:

 

„§ 3 Steuermaßstab und Steuersätze

 

(1)  Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

(2)   

a)    für den ersten Hund 96 Euro

b)    für den zweiten Hund 180 Euro

c)     für jeden weiteren Hund 216 Euro

d)    für einen gefährlichen Hund 624 Euro

e)    für jeden weiteren gefährlichen Hund 800 Euro“