- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Scheibe -
- Stellungnahme der Verwaltung -
Wie
bereits mit Drucks.-Nr. 2016/078/1 dargestellt, bemisst sich die Zulässigkeit
von Gründungen wirtschaftlicher Unternehmen nach den Vorschriften des NKomVG.
Nach § 136 NKomVG dürfen Kommunen sich zur Erledigung ihrer Angelegenheiten
wirtschaftlich betätigen. Sie dürfen Unternehmen nur errichten, übernehmen oder
wesentlich erweitern, wenn und soweit
1. der öffentliche Zweck das Unternehmen
rechtfertigt,
2. die Unternehmen nach Art und Umfang in
einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Kommunen
und zum voraussichtlichen Bedarf stehen
und
3. bei einem Tätigwerden außerhalb der
Energieversorgung, der Wasserversorgung, des
öffentlichen Personennahverkehrs sowie
des Betriebes von Telekommunikationsleitungsnetzen einschließlich der
Telefondienstleistungen der öffentliche
Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt
wird
oder erfüllt werden kann.
Weitere
Voraussetzung ist nach § 137 NKomVG u. a., dass die Einzahlungsverpflichtungen
(Gründungskapital, laufende Nachschusspflicht) der Kommune in einem
angemessenen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit stehen.
Der
Drucks.-Nr. 2016/078/4 ist zu entnehmen, dass die Gründung einer kommunalen
Wohnungsbaugesellschaft (KWG) in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG
erfolgen soll. Begründet wird dies mit einem geringeren Gründungsaufwand und
steuerrechtlichen Gründen. Bei der GmbH & Co. KG bestehen die
Gesellschafter aus den sog. Komplementären (pers. haftende Gesellschafter) und
den Kommanditisten (nicht persönlich haftende Gesellschafter). Die Rolle des
Komplemtärs wird bei dieser Gründungsform einer GmbH übertragen. Diese Rolle
könnte von der aquaLaatzium Freizeit GmbH übernommen werden, da die Stadt zu
100 % Gesellschafter ist, diese Gesellschaft über eine entsprechend gut
aufgestellte Infrastruktur verfügt und in der Lage ist, diese Aufgabe zu
erfüllen. Der Stadt Laatzen käme die Rolle des Kommanditisten zu (Anlage 1).
Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Änderung des
Gesellschaftsvertrages der aquaLaatzium Freizeit GmbH.
Der
Anlage 2 der Drucks.-Nr. 2016/078/4 liegt eine Projektfinanzierung unter
Berücksichtigung verschiedener Fördermittelgeber über einen Zeitraum von 30
Jahren zu Grunde. Die Projektkosten sind darin vollständig erfasst.
Unberücksichtigt geblieben sind dagegen die Aufwendungen für die Gründung und
den laufenden Geschäftsbetrieb der KWG selbst. Oberstes Ziel sollte es sein,
den Betriebsaufwand möglichst gering zu halten. Der Antrag selbst sieht z.B.
vor, die Verwaltung des Objektes zu vergeben. Es bietet sich daher an, bei der
aquaLaatzium Freizeit GmbH eine/n Betreuer/in für die Realisierung des
Projektes mit begrenzter Wochenarbeitszeit einzusetzen. Aufwendungen, die der
aquaLaatzium Freizeit GmbH entstehen, sind von der KG zu übernehmen. Daraus
ergibt sich der in der Anlage 2 dargestellte Ergebnis- und Finanzplan.
Sowohl
der Ergebnis- als auch der Finanzplan schneiden danach voraussichtlich jährlich
defizitär ab. Für den Erhalt der Gesellschaft zeichnet sich insbesondere beim
Finanzplan ein Defizit über den gesamten Betrachtungszeitraum von 30 Jahren in
Höhe von rd. 732.700 € ab. Demgegenüber steht jedoch das in diesem Zeitraum
geschaffene Anlagevermögen (vollständig bezahltes Mehrfamilienhaus) mit einem
verbleibenden Restbuchwert in Höhe von rd. 1,2 Mio. €. Zum Erhalt der KWG ist
es daher erforderlich, den Liquiditätsbedarf bereits bei Gründung zu
berücksichtigen und mit einer entsprechenden Eigenkapitalausstattung Rechnung
zu tragen. Auch um weitere Projekterealisierungen zu ermöglichen, sollte die zu
gründende Gesellschaft mit einem Eigenkapital in Höhe von 1 Mio. Euro
ausgestattet werden. Es wird bei dieser Kalkulation davon ausgegangen, dass
geeignete Grundstücksflächen durch den Gesellschafter Stadt Laatzen
bereitgestellt werden.
Es
trifft zu, dass bislang für den Erwerb von Eigentumswohnungen zwei Millionen €
zur Verfügung gestellt wurden. Auch für 2018 und in der Finanzplanung bis 2021
sind jährlich 500.000 € hierfür eingeplant. Wenn diese Mittel für die
Realisierung von Mehrfamilienhäusern durch die stadteigene KWG verwendet
werden, treten insgesamt betrachtet keine zusätzlichen Belastungen für den
städtischen Haushalt ein.
Um
die beschriebene kommunale Wohnungsbaugesellschaft Laatzen KWG in 2018 in der
Rechtsform einer GmbH & Co. KG mit der Komplementärin aquaLaatzium Freizeit
GmbH zu gründen, sind nachfolgende Schritte erforderlich:
·
Im
Haushaltsplan 2018 sind die für die Kapitalausstattung erforderlichen
Haushaltsmittel bereitzustellen.
·
Der
Gesellschaftsvertrag der aquaLaatzium Freizeit GmbH ist hinsichtlich des
Gesellschaftszwecks entsprechend fortzuschreiben.
·
Für
die zu gründende Gesellschaft ist ein Gesellschaftsvertrag zu erstellen.
·
Die
Unternehmensgründung ist mit der Kommunalaufsicht abzustimmen.
Im
Auftrag
Stefan Zeilinger