- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Scheibe
Begründung:
Laatzen wächst.
Durch die seit Jahren anhaltend positive Bevölkerungsentwicklung hat sich der
Laatzener Wohnungsmarkt von einem Mietermarkt zu einem Vermietermarkt mit einer
deutlichen Verknappung und Verteuerung des Wohnungsangebotes entwickelt. Immer
mehr Menschen konkurrieren um die wenigen Wohnungen, die auch für
Einkommensschwächere bezahlbar sind. Hält diese Situation zu lange an, ist der
soziale Frieden bedroht. Nach vorsichtigen Schätzungen werden in Laatzen
Wohnungen für ca. 2.000 Menschen gebraucht.
Wenn dies gelingen
soll, müssen jetzt die richtigen Maßnahmen ergriffen werden. Die Bautätigkeit
der letzten Jahre zeigt, dass der private Wohnungsmarkt nicht in der Lage ist,
quantitativ und qualitativ alle Bevölkerungsgruppen mit bezahlbaren Wohnungen
zu versorgen. Ohne eine öffentlich geförderte soziale Wohnraumförderung wird es
mittelfristig keine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt geben. Die Bereitstellung
von bezahlbarem Wohnraum ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, die die Kommunen
aufgrund ihrer angespannten Finanzlage nicht allein erfüllen können.
Bereits im Februar,
März, April und August 2016 hat sich der Ausschuss für Wirtschaft und Vermögen,
der Verwaltungsausschuss und der Rat der Stadt Laatzen mit der Gründung einer
kommunalen Wohnungsbaugesellschaft befasst und die Beratung zurückgestellt.
In der Zwischenzeit
wurden weitere Informationen eingeholt, die die erneute Beratung und Gründung
einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft in einem anderen Licht erscheinen
lassen.
Die KSG hat in den
letzten Jahren keine bezahlbaren Mietwohnungen in Laatzen gebaut. Begründet
wurde dies mit nicht zur Verfügung stehenden Grundstücken. Fakt ist, dass die
KSG sich nicht auf von der Stadt ausgeschriebene Grundstücke beworben hat.
In einer
Informationsveranstaltung wurde erklärt, dass es nicht möglich ist, Mietwohnungen
zu Gestehungskosten von unter 3.600,00 € pro m² Wohnfläche zu bauen.
In der Zwischenzeit
wurde ein Unternehmen gefunden, das nach Erteilung eines Auftrages innerhalb
von 12 Monaten Mietwohnungsbau schlüsselfertig nach dem Standard
KfW-Effizienzhaus 40 für Baukosten von 2.100,00 € ohne Grundstück pro m²
Wohnfläche bauen kann.
Nimmt man nun ein
Beispiel:
Freistehendes Mehrfamilienhaus
Wohnungseinheiten 12
Durchschnittliche Wohnungsgröße (m²) 73
Wohnfläche gesamt 876
Kosten pro m² Wohnfläche ohne Grundstück 2.100 €
Angenommene voraussichtliche
Baukosten bei 876 m² 1.839.600 €
Legt man eine
Finanzierung durch die NBank, die Region sowie die öffentlichen Mittel für ein
KfW-Effizienzhaus 40 auf Darlehens- und Zuschussbasis zugrunde (siehe Anlagen),
ergibt sich über den Betrachtungszeitraum von 30 Jahren unter Berücksichtigung
der zahlungswirksamen Aufwendungen ein Defizit von rund 350.000,00 €. Dem
gegenüber steht ein Restbuchwert in Höhe von ca. 1,2 Mio. €.
Die Stadt Laatzen
hat in den vergangenen zwei Jahren bereits Mittel für die Bereitstellung von
Wohnraum aufgewendet. Insbesondere wurden in dieser Zeit zwei Millionen Euro
für den Erwerb von Eigentumswohnungen bereitgestellt. Hierbei handelt es sich
überwiegend um Wohnungen aus den siebziger und achtziger Jahren, die den
heutigen energetischen Anforderungen nicht mehr gerecht werden.
Es liegt im
Interesse der Stadt, die zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich einzusetzen.
Sollte die Errichtung neuer Wohnbauten in einem angemessenen Verhältnis zu den
Investitionskosten stehen, ist dem Neubau von Wohnungen Vorrang zu geben. Dies
wirkt sich auch positiv für die Bewohnerinnen und Bewohner aus, da sie von z.B.
niedrigeren Nebenkosten profitieren.
Auch im
Haushaltsentwurf 2018 und Folgejahre sind jeweils 500.000,00 € zum Ankauf von
Wohnimmobilien eingeplant. Auf diese Mittel könnte für den Neubau von
bezahlbarem Wohnraum zurückgegriffen werden.
Mit einer eigenen
kommunalen Wohnungsbaugesellschaft hat die Stadt Laatzen die Möglichkeit,
Laatzener Wohnungsbauvorhaben selbst gestalten zu können und sich von der
Abhängigkeit von Dritten zu lösen.
Die Rechtsform
einer GmbH & Co. KG bietet sich an, um einerseits den Gründungsaufwand zu
reduzieren, andererseits ergibt sich die Möglichkeit, Grundvermögen ohne
zusätzliche Aufwendungen an die Gesellschaft zu übertragen.
Michael Riedel
Antrag:
Es wird beschlossen, eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft (KWG) in der
Rechtsform einer GmbH & Co. KG zu gründen. Dazu wird die Verwaltung
beauftragt, bis zum 14.12.2017 eine Beschlussvorlage zu erarbeiten.