Öffentliche Bekanntmachungen
Sachverhalt:
Personalveränderungen durch Kündigungen, Versetzungen sowie Beurlaubungen im Rahmen des Mutterschutzes und der Elternzeit haben zu erhöhten Ausgaben bei den öffentlichen Bekanntmachungen geführt, die nicht durch die im Haushaltsplan 2008 bereitgestellten Mittel in Höhe von 7.600 € abgedeckt sind. Die Umfang der notwendigen öffentlichen Stellenausschreibungen war zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung nicht absehbar.
Daher ist die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 89 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Ziff. 8 NGO bei der Haushaltsstelle 02200.653000 in Höhe von 35.000 € erforderlich.
Die Mehrausgaben können durch Minderausgaben bei den Personalkosten (z. B. aufgrund späterer Stellenbesetzungen, Krankheitsfälle ohne Entgeltzahlung und kostengünstigerer Vertretungen) gedeckt werden.
In Vertretung
Arne Schneider
Beschlussvorschlag:
Einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 35.000 € für öffentliche Bekanntmachungen wird zugestimmt.