Betreff
Stadtbahnlinie 2 - Umsteigeanlage Rethen/ Pattenser Straße, Haltestelle Rethen/ Galgenbergweg und Kehrgleis Gleidingen Nord
Vorlage
2017/321
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) soll für die Region Hannover die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnlinie 2 in Rethen einschließlich Kehrgleis in Gleidingen Nord schaffen.

 

Das Planfeststellungsverfahren beinhaltet die Umsteigeanlage Rethen/ Pattenser Straße, die Haltestelle Galgenbergweg und das Kehrgleis Gleidingen  Nord.

 

Mit den Grundsatzbeschlüssen der Ortsräte Rethen und Gleidingen soll der Region Hannover die grundsätzliche Zustimmung zu dem Planfeststellungsverfahren angezeigt werden. Damit besteht seitens der Stadt Laatzen die Bereitschaft, das Planfeststellungsverfahren mitzutragen.

 

Das Planfeststellungsverfahren soll zügig durchgeführt werden, um den Ausbau der Anlagen bis Anfang 2020 sicherzustellen. Dann sollen auf der Stadtbahnlinie 2 ausschließlich Stadtbahnen des neuesten Fahrzeugtyps TW3000 eingesetzt werden. Da diese über keine Klappstufen verfügen, müssen alle Haltestellen mit Hochbahnsteigen ausgerüstet werden.

 

Im Mai 2018 soll von der Infra ein Antrag auf Förderung des Ausbaus beim Land Niedersachsen gestellt werden. In 2018 sollen die Entwurfs- und Genehmigungsplanungen bearbeitet werden. Diese Planwerke werden mit der Stadt Laatzen abgestimmt. Die Stellungnahme der Stadt Laatzen wird in den Ortsräten und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz errörtert 8und beschlossen werden.  

Beschlussvorschlag:

1.         Der Umsteigeanlage Rethen/ Pattenser Straße ( siehe Anlage 1) wird        grundsätzlich zugestimmt, die weitere Abstimmung erfolgt im Rahmen des             Planfeststellungsverfahrens.

2.         Der Haltestelle Rethen/ Galgenbergweg (siehe Anlage 2) wird grundsätzlich             zugestimmt, die weitere Abstimmung erfolgt im Rahmen des Planfeststellungs-   verfahrens.

3.         Dem Kehrgleis Gleidingen Nord (siehe Anlage 3) wird grundsätzlich zugestimmt,           die weitere Abstimmung erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.