Aus- und Fortbildung
Sachverhalt:
Insbesondere zusätzlicher Schulungsbedarf im Bereich der Doppik – sowohl für die Verwaltung als auch den Rat –, im Rahmen der Neubesetzung des Personalrates sowie aufgrund von Gesetzesänderungen haben zu erhöhten Ausgaben bei den Fortbildungen geführt, die nicht durch die im Haushaltsplan 2008 bereitgestellten Mittel in Höhe von 123.500 € abgedeckt sind. Der Umfang der notwendigen Fortbildungsmaßnahmen war zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung nicht absehbar.
Daher ist die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 89 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Ziff. 8 NGO bei der Haushaltsstelle 02200.562000 in Höhe von 55.000 € erforderlich.
Die Mehrausgaben können durch Minderausgaben bei den Personalkosten (z. B. aufgrund späterer Stellenbesetzungen, Krankheitsfälle ohne Entgeltzahlung und kostengünstigerer Vertretungen) gedeckt werden.
In Vertretung
Arne Schneider
Beschlussvorschlag:
Einer überplanmäßigen
Ausgabe in Höhe von 55.000 € für Leistungen im Bereich der Aus- und Fortbildung
wird zugestimmt.