Betreff
Änderung der Wahlordnung zum Seniorenbeirat der Stadt Laatzen
Vorlage
2017/313
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Zu 1.:    siehe hierzu die Ausführungen in der Drucksache 2017/309.

 

Zu 2.:    In der bisherigen Fassung des § 12 der Wahlordnung war geregelt, dass das Wahlergebnisses durch Aushang an den öffentlichen Bekanntmachungstafeln im Rathaus und in dem amtlichen Mitteilungsblatt „Unsere Stadt“ zu veröffentlichen ist. Da es „Unsere Stadt“ nicht mehr gibt, ist eine Anpassung der Regelung erforderlich. Die Form der ortsüblichen Bekanntmachungen ist in § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung geregelt. Danach erfolgt die Bekanntmachung im Internet unter der Adresse www.laatzen.de sowie durch eine Hinweisbekanntmachung in den „Leine‑Nachrichten“.

 

Im Auftrag

 

 

Thomas Schrader

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         § 9 Abs. 3 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Laatzen erhält folgende Fassung:

Die Wahl erfolgt durch Briefwahl. Für die Stimmabgabe gelten die Vorschriften des § 31 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) analog.

2.         § 12 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Laatzen erhält folgende Fassung:

Der Wahlleiter/die Wahlleiterin gibt das Wahlergebnis bekannt. Es ist ortsüblich bekannt zu machen.