In der
Gemeinschaftsunterkunft Hildesheimer Str. 305 (Altbau) sind derzeit
84 Personen untergebracht. Davon 21 Asylbewerber/Flüchtlinge und
63 Obdachlose.
Das Grundstück, auf
dem das Wohnheim erbaut ist, gehört der Stadt Laatzen. Der Betreiber Human Care
hat auf dem Grundstück im Jahre 1992 das Wohnheim als vorübergehende
Unterkunft für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen errichtet.
Die Baugenehmigung
ist befristet bis Mitte März 2018. Der Vertrag mit Human Care endet mit
dem Auslaufen der Baugenehmigung. Der Betreiber ist vertraglich verpflichtet
das Grundstück nach Ablauf des Betriebs der Unterkunft vollständig zu räumen
und der Stadt Laatzen im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
Das aus
Fertigmodulen errichtete Wohnheim ist stark sanierungsbedürftig und entspricht
nicht mehr den heutigen Ausstattungsstandards und den Anforderungen an eine adäquate
Unterbringung. Wie in der Beschlussvorlage 2015/303 zum Bau der neuen Unterkunft
in der Hildesheimer Str. 305 A bereits angekündigt, soll die alte
Unterkunft nun nach Inbetriebnahme des Neubaus und aufgrund der sinkenden
Unterbringungszahlen leergezogen und anschließend abgetragen werden.
Die in der
Unterkunft Hildesheimer Str. 305 (Altbau) derzeit noch untergebrachten Personen
sollen zum März 2018 in andere Unterkünfte umziehen.
Geplant ist, die
obdachlosen Personen zukünftig auch in der Gemeinschaftsunterkunft Hildesheimer
Str. 513 (ehemals Hotel 64) unterzubringen. Das Gebäude bietet sich
für eine Unterbringung von Einzelpersonen an, da die 31 Zimmer alle über
ein eigenes Bad mit Dusche/Badewanne und WC verfügen. Die Größe der Zimmer
ermöglicht zudem sowohl Einzelbelegungen als auch Belegungen mit bis zu
4 Personen pro Zimmer. Insgesamt können in dieser Unterkunft
68 Personen untergebracht werden. Ein weiterer Vorteil ist die Tatsache,
dass es für die Einrichtung auch weiterhin einen Betreiber geben wird. Dieser
wird vor Ort sozialpädagogisches Fachpersonal einsetzen, sodass eine
engmaschige Betreuung und Unterstützung des Personenkreises (u. a. bei
der Vermittlung in regulären Wohnraum) erfolgen kann. Der Betrieb der
Gemeinschaftsunterkunft wurde zum 01.01.2018 bereits unter Berücksichtigung einer
zusätzlichen Unterbringung von Obdachlosen neu ausgeschrieben.
Bevor die
Unterkunft Hildesheimer Str. 513 aber auch als Obdachlosenunterkunft genutzt
werden kann, muss eine Nutzungsänderung beantragt werden. Da die Genehmigung
voraussichtlich nicht bis März 2018 vorliegen wird, müssen die obdachlosen
Personen zwischenzeitlich anderweitig untergebracht werden.
Diese
zwischenzeitliche Unterbringung wird im Neubau der Hildesheimer
Str. 305 A erfolgen. Diese Unterkunft soll aber ansonsten auch
weiterhin überwiegend für die vorübergehende Unterbringung für Familien (sowohl
Flüchtlinge/Asylbewerber als auch Obdachlose) genutzt werden, da die baulichen
Gegebenheiten mit Wohneinheiten für größtenteils 6 ‑ 8 Personen,
besonders für die Unterbringung von Familien geeignet ist.
Die männlichen
Asylbewerber und Flüchtlinge, die derzeit noch in der Hildesheimer Str. 305
(Altbau) untergebracht sind, werden in die Unterkunft Gutenbergstraße 15 umziehen.
In dieser Gemeinschaftsunterkunft sind derzeit noch 139 männliche Einzelpersonen
untergebracht. Der Vertrag mit dem Betreiber DRK-Soziale Dienste in der Region
Hannover gGmbH endet am 31.03.2019. Unter der Voraussetzung, dass die Zuweisungszahlen
nicht wieder dramatisch ansteigen, ist geplant diese Unterkunft zum Ablauf des
Vertrages zu schließen.
Die Unterkunft soll
ab Mitte des Jahres 2018 sukzessive bis zum Vertragsende leer gezogen und
die Bewohner in anderen Gemeinschaftsunterkünften sowie städtischen oder
privaten Wohnungen untergebracht werden.
Vor dem Hintergrund
der beabsichtigten Schließung der Gemeinschaftsunterkunft Gutenbergstraße 15
laufen derzeit auch Verhandlungen mit dem Eigentümer der Unterkunft
Rotdornallee 11 in Oesselse über eine über das Vertragsende Mitte 2018
hinausgehende Nutzung des Gebäudes in Oesselse als Unterkunft für Asylbewerber
und Flüchtlinge.
Im Auftrag
Thomas Schrader