Betreff
Wahl des Seniorenbeirates - Festlegung des Wahltermins -
Vorlage
2017/309
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

 

Die aktuelle Wahlperiode des Seniorenbeirates endet am 30.06.2018. Die Neuwahl ist gemäß § 1 Abs. 2 der Wahlordnung in den letzen zwei Monaten der laufenden Wahlperiode durchzuführen. Der Verwaltungsausschuss legt den Wahltermin spätestens sechs Monate vorher fest. Der Wahltermin ist öffentlich bekannt zu machen.

 

In den vergangenen Perioden wurden verschiedene Wahlverfahren mit unterschiedlichem Kosten- und Organisationsaufwand durchgeführt. Nach § 17 der Wahlordnung hat das Kommunalwahlrecht für die Seniorenbeiratswahl Gültigkeit. Deswegen ist eine standardisierte Durchführung der Wahlen notwendig, die nicht alle 4 Jahre neu erarbeitet werden muss.

 

Kommunen mit einem fest installierten Seniorenbeirat wie z.B. die Städte Langenhagen oder Seelze, nutzen in der Regel die Briefwahl als zuverlässiges, dem Kommunalwahlrecht entsprechendes Wahlinstrument, um eine ordnungsgemäße Wahl zu gewährleisten und um finanzielle und personelle Ressourcen zu schonen.

 

In Laatzen leben derzeit rund 14.300 für die Wahl zum Seniorenbeirat berechtigte Bürgerinnen und Bürger. Diesen würden die Briefwahlunterlagen bis zum 04.05.2018 zugesandt werden. Die Rücksendung der Unterlagen bzw. die Stimmabgabe wäre bis zum 25.05.2017, 12.00 Uhr möglich.

 

Die kalkulierten Kosten für die Durchführung der Briefwahl liegen bei insgesamt 19.000 €. Hiervon entfallen rund 16.000 € auf Sach- und Portokosten, die Personalkosten liegen bei 3.000 €. Die erforderlichen Mittel sind bereits im Haushaltsentwurf 2018 berücksichtigt.

 

Im Vergleich dazu betrugen die Kosten der letzten Wahl im Mai 2013 in den fünf Seniorentreffs und der Grundschule Grasdorf insgesamt 27.300 €. 2013 waren sechs Mitarbeiterinnen mit einem Umfang von 1.002 Arbeitsstunden eingebunden. Allein die Personalkosten betrugen 19.900 €. Die Sachkosten beliefen sich auf 7.400 €.

 

Es wird vorgeschlagen auch die im 4-jährigen Rhythmus folgenden zukünftigen Seniorenbeiratswahlen als Briefwahl durchzuführen. Die Wahlordnung ist entsprechend anzupassen.

 

Zeitplan:

 

1.            Einreichung der
Wahlvorschläge                                                                               bis zum 16.04.2018
(§ 7 Abs. 1)

2.            Ausliegen des
Wählerverzeichnisses                                      vom 05.05.2018 bis zum 20.05.2018
(§ 3)

3.            Zusendung der
Wahlunterlagen                                                                               bis zum 04.05.2018

 

4.            Zeitraum der Stimmabgabe                   vom 04.05.2018 bis 25.05.2018, 12:00 Uhr

 

5.            Stimmauszählung                                                                                       am 28.05.2018
(§ 11)

6.            Konstituierende Sitzung
des 6. Seniorenbeirates                                   in der Woche vom 02. bis 06.07 2018
(§ 16)

 

Der vom Verwaltungsausschuss festgesetzte Wahltermin sowie der Termin und die Bestimmungen zur Einreichung der Wahlvorschläge sind öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

Jürgen Köhne

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Wahl zum Seniorenbeirat der Stadt Laatzen erfolgt durch Briefwahl.

 

Die Stimmabgabe für die am 01.07.2018 beginnende neue Wahlperiode erfolgt vom 4. Mai 2018 bis zum 25. Mai 2018, 12.00 Uhr.