Sachverhalt:
Die aktuelle Wahlperiode des Seniorenbeirates endet am 30.06.2018. Die Neuwahl ist gemäß § 1 Abs. 2 der Wahlordnung in den letzen zwei Monaten der laufenden Wahlperiode durchzuführen. Der Verwaltungsausschuss legt den Wahltermin spätestens sechs Monate vorher fest. Der Wahltermin ist öffentlich bekannt zu machen.
In den vergangenen
Perioden wurden verschiedene Wahlverfahren mit unterschiedlichem Kosten- und
Organisationsaufwand durchgeführt. Nach § 17 der Wahlordnung hat das
Kommunalwahlrecht für die Seniorenbeiratswahl Gültigkeit. Deswegen ist eine
standardisierte Durchführung der Wahlen notwendig, die nicht alle 4 Jahre neu
erarbeitet werden muss.
Kommunen mit einem
fest installierten Seniorenbeirat wie z.B. die Städte Langenhagen oder Seelze,
nutzen in der Regel die Briefwahl als zuverlässiges, dem Kommunalwahlrecht
entsprechendes Wahlinstrument, um eine ordnungsgemäße Wahl zu gewährleisten und
um finanzielle und personelle Ressourcen zu schonen.
In Laatzen leben
derzeit rund 14.300 für die Wahl zum Seniorenbeirat berechtigte Bürgerinnen und
Bürger. Diesen würden die Briefwahlunterlagen bis zum 04.05.2018 zugesandt werden. Die Rücksendung der Unterlagen
bzw. die Stimmabgabe wäre bis zum 25.05.2017, 12.00 Uhr möglich.
Die
kalkulierten Kosten für die Durchführung der Briefwahl liegen bei insgesamt
19.000 €. Hiervon entfallen rund 16.000 € auf Sach- und
Portokosten, die Personalkosten liegen bei 3.000 €. Die erforderlichen Mittel sind bereits im Haushaltsentwurf 2018 berücksichtigt.
Im
Vergleich dazu betrugen die Kosten der letzten Wahl im Mai 2013 in den fünf
Seniorentreffs und der Grundschule Grasdorf insgesamt 27.300 €. 2013 waren sechs Mitarbeiterinnen mit einem
Umfang von 1.002 Arbeitsstunden eingebunden. Allein die Personalkosten betrugen
19.900 €. Die Sachkosten beliefen sich auf 7.400 €.
Es wird vorgeschlagen auch die im 4-jährigen Rhythmus folgenden zukünftigen Seniorenbeiratswahlen als Briefwahl durchzuführen. Die Wahlordnung ist entsprechend anzupassen.
Zeitplan:
1.
Einreichung der
Wahlvorschläge bis
zum 16.04.2018
(§ 7 Abs. 1)
2.
Ausliegen des
Wählerverzeichnisses vom
05.05.2018 bis zum 20.05.2018
(§ 3)
3.
Zusendung der
Wahlunterlagen bis
zum 04.05.2018
4. Zeitraum der Stimmabgabe vom 04.05.2018 bis 25.05.2018, 12:00 Uhr
5.
Stimmauszählung am
28.05.2018
(§ 11)
6.
Konstituierende Sitzung
des 6. Seniorenbeirates in
der Woche vom 02. bis 06.07 2018
(§ 16)
Der vom Verwaltungsausschuss festgesetzte Wahltermin sowie der Termin und die Bestimmungen zur Einreichung der Wahlvorschläge sind öffentlich bekannt zu machen.
Jürgen Köhne
Beschlussvorschlag:
Die Wahl zum Seniorenbeirat der Stadt Laatzen erfolgt durch Briefwahl.
Die Stimmabgabe für die am 01.07.2018 beginnende neue Wahlperiode erfolgt vom 4. Mai 2018 bis zum 25. Mai 2018, 12.00 Uhr.