- Beschluss nach § 93 NKomVG
Sachverhalt:
Die Ortsräte sind bei den
Haushaltsplanberatungen rechtzeitig anzuhören. Zudem entscheiden sie über die
in § 93 NKomVG genannten Angelegenheiten. Wie bereits im vergangenen Jahr wurde
neben dem Haushaltsplan ein sogenannter „Taschenhaushalt“ im Flyer-Format erstellt,
in dem die wichtigsten Informationen zum Haushalt 2018 komprimiert enthalten
sind.
Jürgen Köhne
Anlagen
1.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
2.
Haushaltsplan für 2018 mit u. a.
-
dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den
Teilhaushalten,
-
der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung,
-
der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen
und über den Stand der Schulden und Verpflichtungsermächtigungen,
-
dem Haushaltssicherungskonzept und –bericht,
-
dem Stellenplan,
-
dem Beteiligungsbericht,
-
dem Trägerbericht
3.
Taschenhaushalt 2018
Anlage 1 zur
Drucksachen-Nr. 2017/286
Haushaltssatzung der Stadt Laatzen für das
Haushaltsjahr 2018
Aufgrund
des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der
Stadt Laatzen in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2018 beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1.
im Ergebnishaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen
Erträge auf 100.125.200
Euro
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 110.271.200
Euro
1.3 der außerordentlichen
Erträge auf 0
Euro
1.4 der außerordentlichen
Aufwendungen auf 0
Euro
2.
im Finanzhaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 96.317.500 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 101.562.000 Euro
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit 4.240.600
Euro
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 15.894.000 Euro
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 11.653.400 Euro
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 4.553.800 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes 112.211.500 Euro
-
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 122.009.800
Euro
§
2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 11.653.400 Euro festgesetzt.
§
3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 49.278.000 Euro festgesetzt.
§
4
Der Höchstbetrag,
bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 42.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 600 v.
H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 600
v. H.
2. Gewerbesteuer 460
v. H.
§
6
Im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten sind Buchungen von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen zugelassen. Dabei muss die Deckung
gewährleistet sein.
Laatzen, den
Jürgen Köhne
Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat wurde gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG rechtzeitig zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 (Anlage 1) angehört.
Der Ortsrat beschließt den Haushaltsplan (Anlage 2) bezüglich der in § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 NKomVG aufgeführten Angelegenheiten.