- 2017/285/1
- 2017/285/11
- 2017/285/12
- 2017/285/13
- 2017/285/14
- 2017/285/15
- 2017/285/16
- 2017/285/17
- 2017/285/18
- 2017/285/19
- 2017/285/2
- 2017/285/21
- 2017/285/22
- 2017/285/23
- 2017/285/24
- 2017/285/25
- 2017/285/26
- 2017/285/27
- 2017/285/28
- 2017/285/29
- 2017/285/3
- 2017/285/30
- 2017/285/32
- 2017/285/33
- 2017/285/35
- 2017/285/4
- 2017/285/5
- 2017/285/50
- 2017/285/51
- 2017/285/6
- 2017/285/7
- 2017/285/8
- 2017/285/9
Sachverhalt:
Zur Begründung wird auf den
ausführlichen Vorbericht des Haushaltsplans sowie die weiteren Anlagen zum
Haushaltsplan verwiesen. Die Ortsräte werden mit der Drucksache
2017/286 beteiligt.
Wie bereits im vergangenen
Jahr wurde neben dem Haushaltsplan ein sogenannter „Taschenhaushalt“ im
Flyer-Format erstellt, in dem die wichtigsten Informationen zum Haushalt 2018 komprimiert
enthalten sind.
Jürgen Köhne
Anlagen
1.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
2.
Haushaltsplan für 2018 mit u. a.
-
dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den
Teilhaushalten,
-
der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung,
-
der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen
und über den Stand der Schulden und Verpflichtungsermächtigungen,
-
dem Haushaltssicherungskonzept und –bericht,
-
dem Stellenplan,
-
dem Beteiligungsbericht,
-
dem Trägerbericht
3.
Taschenhaushalt 2018
Anlage 1 zur
Drucksachen-Nr. 2017/285
Haushaltssatzung der Stadt Laatzen für das
Haushaltsjahr 2018
Aufgrund
des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der
Stadt Laatzen in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2018 beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1.
im Ergebnishaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen
Erträge auf 100.125.200
Euro
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 110.271.200
Euro
1.3 der außerordentlichen
Erträge auf 0
Euro
1.4 der außerordentlichen
Aufwendungen auf 0
Euro
2.
im Finanzhaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 96.317.500 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 101.562.000 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 4.240.600
Euro
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 15.894.000 Euro
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 11.653.400 Euro
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 4.553.800 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes 112.211.500 Euro
-
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 122.009.800
Euro
§
2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 11.653.400 Euro festgesetzt.
§
3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 49.278.000 Euro festgesetzt.
§
4
Der Höchstbetrag,
bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 42.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 600 v.
H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 600
v. H.
2. Gewerbesteuer 460
v. H.
§
6
Im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten sind Buchungen von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen zugelassen. Dabei muss die Deckung
gewährleistet sein.
Laatzen, den
Jürgen Köhne
Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 (Anlage 1) wird erlassen.
Die Gesamtbeträge der Erträge und
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des
Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt.
Das im Haushaltsplan enthaltene
Investitionsprogramm für den Planungszeitraum
bis 2021 wird festgesetzt.
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von
Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsische Kommunalhaushalts-
und -kassenverordnung (KomHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro
festgelegt.
Dem Stellenplan wird zugestimmt.