-Stellungnahme der Verwaltung
Die Hildesheimer Straße in der Ortsdurchfahrt Gleidingen ist eine Kreisstraße und steht in der Straßenbaulast der Region Hannover. Fahrbahnerneuerungen sind nach mündlicher Auskunft des zuständigen Fachbereichs Verkehr in der nächsten Zeit nicht geplant.
Gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung von Lärm (Lärmschutz-Richtlinien – StV) ist jedoch die Anordnung einer Reduzierung der Ortsgeschwindigkeit durch die Straßenverkehrsbehörde möglich, soweit die zugrunde gelegten Richtwerte (gegliedert nach Gebieten und Tageszeiten) eine erhöhte Lärmbelastung ergeben. Die Richtwerte liegen in Kern-, Dorf- und Mischgebieten (Ortsdurchfahrt Hildesheimer Straße) bei 72 dB(A) zwischen 6.00 und 22.00 Uhr (tags) und 62 dB(A) zwischen 22.00 und 6.00 Uhr (nachts).
Das hierzu erforderliche Lärmgutachten wird im Rahmen des
Lärmaktionsplans der Stadt Laatzen noch in diesem Jahr beauftragt. Im
Lärmaktionsplan sind im Ortsteil Gleidingen zwei Bereiche der 1. Belastungsstufe
(Belastungswerte nachts > 60 dB (A), teilweise > 65 dB (A))
zwischen Am Steinacker und Osterstraße sowie Thorstraße und Am Leinkamp
ermittelt worden. Im Bereich Osterstraße bis Thorstraße bestehen laut
Lärmaktionsplanung Werte der 2. Belastungsstufe (Belastungswerte > 60 dB
(A)). Die Lärmaktionsplanung sieht als Maßnahme eine Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h sowie eine Geschwindigkeitsüberwachung vor.
Um die entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen ergreifen zu können,
ist das Lärmgutachten erforderlich.
Über das Ergebnis wird im Ortsrat berichtet.
Im Auftrag
Stefan Zeilinger