Betreff
Wegesicherung GS Rethen
- Antrag der Gruppe SPD und Grüne im Ortsrat Rethen
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2017/128/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

 

Die Grundschule Rethen liegt inmitten einer Tempo 30-Zone im alten Ortskern. Um Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf die Einhaltung der Geschwindigkeit hinzuweisen, wird in unregelmäßigen Abständen die städtische Geschwindigkeitsanzeige (sog. „Smiley“) installiert, zuletzt Anfang Juni 2017. So können auch Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden. Die letzte Verkehrserhebung hat ergeben, dass sich die überwiegende Anzahl der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hält.

 

Für die dauerhafte Installation eines „Smileys“ müssen neben der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel von ca. 4.000 € (frühestens für das Haushaltsjahr 2018 möglich) bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Neben einer geeigneten Anbringungsmöglichkeit (mindestens die Maststärke einer Straßenbeleuchtung, da das Gerät sehr schwer ist), muss auch die Energieversorgung gesichert sein.

 

Nach den bisherigen Erfahrungen mit „Smileys“ ist jedoch zu erwarten, dass sich nach kurzer Zeit ein gewisser Gewöhnungseffekt einstellt und die Wirkung nachlässt. Daher wird die jeweils vorübergehende Anbringung eines Smileys einer dauerhaften Installation vorgezogen.

 

Eine Beschilderung mit Gefahrenzeichen „Kinder“ (Zeichen 136) ist lt. der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung in Tempo-30-Zonen in der Regel nicht erforderlich. Gründe, die ein Abweichen von dieser Regel erfordern, bestehen im Bereich der Grundschule Rethen nicht.

 

Eine Möglichkeit, auf die reduzierte Geschwindigkeit hinzuweisen, wäre die Markierung von 30-Zahlen auf der Fahrbahn. Auch hier tritt nach einiger Zeit ein Gewöhnungseffekt ein, wenn diese Markierungen zu häufig verwendet werden. Diese Maßnahme bietet sich jedoch an, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit tatsächlich häufig missachtet wird.

 

Um über weitere Maßnahmen entscheiden zu können, werden weitere Geschwindigkeitsmessungen (per „Smiley“) durchgeführt. Sollten sich hierbei deutliche Geschwindigkeitsübertretungen ergeben, erfolgt zunächst die Fahrbahn-Markierung. Es werden auch weiterhin unregelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.

 

Auf der Hildesheimer Straße gilt die Ortsgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Querung der Straße ist durch eine Lichtsignalanlage gesichert, es sind ausreichend breite Gehweganlagen vorhanden. Eine besondere Verkehrsgefährdung für Schulkinder liegt hier nach Einschätzung der Polizei und Straßenverkehrsbehörde nicht vor.