- Antrag der Gruppe SPD und Grüne im Ortsrat Rethen
- Stellungnahme der Verwaltung
Die
Grundschule Rethen liegt inmitten einer Tempo 30-Zone im alten Ortskern. Um
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf die Einhaltung der
Geschwindigkeit hinzuweisen, wird in unregelmäßigen Abständen die städtische
Geschwindigkeitsanzeige (sog. „Smiley“) installiert, zuletzt Anfang Juni 2017.
So können auch Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt
werden. Die letzte Verkehrserhebung hat ergeben, dass sich die überwiegende
Anzahl der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an die
vorgeschriebene Geschwindigkeit hält.
Für
die dauerhafte Installation eines „Smileys“ müssen neben der Bereitstellung
entsprechender Haushaltsmittel von ca. 4.000 € (frühestens für das
Haushaltsjahr 2018 möglich) bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Neben
einer geeigneten Anbringungsmöglichkeit (mindestens die Maststärke einer
Straßenbeleuchtung, da das Gerät sehr schwer ist), muss auch die
Energieversorgung gesichert sein.
Nach
den bisherigen Erfahrungen mit „Smileys“ ist jedoch zu erwarten, dass sich nach
kurzer Zeit ein gewisser Gewöhnungseffekt einstellt und die Wirkung nachlässt. Daher
wird die jeweils vorübergehende Anbringung eines Smileys einer dauerhaften
Installation vorgezogen.
Eine
Beschilderung mit Gefahrenzeichen „Kinder“ (Zeichen 136) ist lt. der
Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung in
Tempo-30-Zonen in der Regel nicht erforderlich. Gründe, die ein Abweichen von
dieser Regel erfordern, bestehen im Bereich der Grundschule Rethen nicht.
Eine
Möglichkeit, auf die reduzierte Geschwindigkeit hinzuweisen, wäre die
Markierung von 30-Zahlen auf der Fahrbahn. Auch hier tritt nach einiger Zeit
ein Gewöhnungseffekt ein, wenn diese Markierungen zu häufig verwendet werden.
Diese Maßnahme bietet sich jedoch an, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit
tatsächlich häufig missachtet wird.
Um
über weitere Maßnahmen entscheiden zu können, werden weitere
Geschwindigkeitsmessungen (per „Smiley“) durchgeführt. Sollten sich hierbei
deutliche Geschwindigkeitsübertretungen ergeben, erfolgt zunächst die
Fahrbahn-Markierung. Es werden auch weiterhin unregelmäßige
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
Auf
der Hildesheimer Straße gilt die Ortsgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Querung
der Straße ist durch eine Lichtsignalanlage gesichert, es sind ausreichend
breite Gehweganlagen vorhanden. Eine besondere Verkehrsgefährdung für
Schulkinder liegt hier nach Einschätzung der Polizei und Straßenverkehrsbehörde
nicht vor.