Betreff
Erstellung eines Mietspiegels für die Region Hannover
Vorlage
142/2008
Aktenzeichen
50
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil aus dem Jahr 2006 zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ausgeführt, dass die Grundsicherungsträger nicht umhin kommen, konkrete örtliche Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt zu ermitteln und zu berücksichtigen. Um nicht kalkulierbare Ausgabesteigerungen zu vermeiden und zukünftig Rechtsicherheit zu erlangen, beabsichtigt die Region Hannover als zuständiger Grundsicherungsträger der vom Bundessozialgericht auferlegten Verpflichtung nachzukommen und einen qualifizierten Mietspiegel für das gesamte Regionsgebiet zu erstellen. Aus diesem Grund ist bereits eine Expertenkommission zusammengerufen worden, in der erste vorbereitende Tätigkeiten für die Erstellung dieses qualifizierten Mietspiegels aufgenommen wurden. In dieser Kommission sind u.a. die regionsangehörigen Kommunen vertreten.

 

Bedingt durch die gesetzlichen Vorgaben (gemäß BGB obliegt die Zuständigkeit für die Erstellung von Mietspiegeln den Städten und Gemeinden) ist die Anerkennung des für die Region insgesamt zu erstellenden Mietspiegel durch die regionsangehörigen Kommunen erforderlich. Um jetzt mit der konkreten Arbeit beginnen zu können, bittet die Region um Zustimmung zu dem Vorhaben. Die Finanzierung soll ohne Kostenbeteiligung der Kommunen ausschließlich aus dem Haushalt der Region erfolgen.

 

Gerade im Hinblick auf die drohende Ausgabensteigerung im Bereich der Kosten der Unterkunft wird dieses Vorhaben als sinnvoll und notwendig erachtet und begrüßt.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Arne Schneider

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Laatzen stimmt der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels durch die Region Hannover zu, sofern die Finanzierung durch die Region erfolgt. Eine Kostenbeteilung der Stadt Laatzen ist nicht vorgesehen.