Sachverhalt:
Das Bundessozialgericht hat in
einem Urteil aus dem Jahr 2006 zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ausgeführt, dass die Grundsicherungsträger nicht umhin kommen, konkrete örtliche
Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt zu ermitteln und zu berücksichtigen. Um
nicht kalkulierbare Ausgabesteigerungen zu vermeiden und zukünftig
Rechtsicherheit zu erlangen, beabsichtigt die Region Hannover als zuständiger
Grundsicherungsträger der vom Bundessozialgericht auferlegten Verpflichtung
nachzukommen und einen qualifizierten Mietspiegel für das gesamte Regionsgebiet
zu erstellen. Aus diesem Grund ist bereits eine Expertenkommission
zusammengerufen worden, in der erste vorbereitende Tätigkeiten für die
Erstellung dieses qualifizierten Mietspiegels aufgenommen wurden. In dieser
Kommission sind u.a. die regionsangehörigen Kommunen vertreten.
Bedingt durch die gesetzlichen
Vorgaben (gemäß BGB obliegt die Zuständigkeit für die Erstellung von Mietspiegeln
den Städten und Gemeinden) ist die Anerkennung des für die Region insgesamt zu
erstellenden Mietspiegel durch die regionsangehörigen Kommunen erforderlich. Um
jetzt mit der konkreten Arbeit beginnen zu können, bittet die Region um
Zustimmung zu dem Vorhaben. Die Finanzierung soll ohne Kostenbeteiligung der
Kommunen ausschließlich aus dem Haushalt der Region erfolgen.
Gerade im Hinblick auf die
drohende Ausgabensteigerung im Bereich der Kosten der Unterkunft wird dieses
Vorhaben als sinnvoll und notwendig erachtet und begrüßt.
In Vertretung
Arne Schneider
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Laatzen stimmt der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels durch die Region Hannover zu, sofern die Finanzierung durch die Region erfolgt. Eine Kostenbeteilung der Stadt Laatzen ist nicht vorgesehen.