Betreff
Anregung nach §34 NKomVG vom 13.08.2017
Volkstrauertagsgedenkstätte Volkstrauertag 2016
Vorlage
2017/242
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 34 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat jede Person das Recht, sich schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Kommune an die Vertretung zu wenden. Auch Minderjährige und sonstige Geschäftsunfähige können das Petitionsrecht selbstständig ausüben, denn dieses soll jenseits formaler Verfahren und Anforderungen ein „Herzausschütten“ ermöglichen.

 

Es besteht für den Petenten kein Anspruch auf Erfüllung des Anliegens.

 

Der Petent ist über die Art der Erledigung der Eingabe zu unterrichten. Diese Mitteilung an den Petenten obliegt dem Bürgermeister. Dem Petenten muss eine Antwort gegeben werden, aus der sich die Tatsache der inhaltlichen Behandlung des vorgetragenen Anliegens und die Art der Erledigung ergibt. Eine weitergehende Begründungspflicht wird von der Rechtsprechung verneint. Insbesondere ist die Vertretung demnach nicht verpflichtet, zur Begründung einer abschlägigen Entscheidung auf das Vorbringen des Petenten im Einzelnen einzugehen.

 

 

Anlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Petition gemäß § 34 NKomVG vom 13.08.2017 wird zuständigkeitshalber an den Ortsrat Laatzen verwiesen. Der Petent ist hierüber zu unterrichten.

 

2. Der Ortsrat Laatzen beschließt wie folgt:

 

 

 

Der Petent ist hierüber zu unterrichten.