Betreff
Linksabbiegen in die Neue Straße
- Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / Die Linke
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2017/098/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

 

Die Hildesheimer Straße ist im Bereich zwischen der Kreuzung Eichstraße / Kronsbergstraße bis zur Stadtgrenze in Fahrtrichtung Norden Landesstraße (L 393). Zuständig für die Straßenunterhaltung und den Betrieb der dortigen Lichtsignalanlagen ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

 

Um dem umweltfreundlichen Stadtbahnverkehr eine möglichst zügige Fahrt zu ermöglichen, wurden beim Umbau der Hildesheimer Straße die Gleisanlagen aus der Fahrbahn entfernt und eigene „geschlossene“ Gleiskörper in der Straßenmitte angelegt. Darüber hinaus wurden an den Lichtsignalanlagen Vorrangschaltungen für den Stadtbahnverkehr eingerichtet, die an den Kreuzungen eine schnelle Freigabe für die Bahnen erwirken. Damit können die Stadtbahnen eine höhere Geschwindigkeit erreichen und fahren zudem erheblich geräuschärmer als auf der Straße.

 

Die geschlossenen Gleiskörper in der Straßenmitte führen jedoch auch dazu, dass der fließende Verkehr aus Süden kommend nur an wenigen Stellen die Gleise queren kann. Die Möglichkeit zum Linksabbiegen würde daher an der Kreuzung Hildesheimer Straße/Münchener Straße/Neue Straße sicher von vielen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern genutzt, sei es zum Abbiegen in die Neue Straße oder zum Wenden in die Gegenrichtung.

 

Allerdings birgt diese Gleisquerung ein erhebliches Gefahrenpotenzial in sich. Die Möglichkeit, dass eine sich nähernde Stadtbahn übersehen wird, ist groß. Aus diesem Grund ist das Linksabbiegen dort nicht gestattet, zudem die Bahn sich aufgrund der Vorrangschaltung der Kreuzung schnell nähert.

 

Nach Auskunft der Polizei ist es trotz des Abbiegeverbots seit 2014 an dieser Kreuzung zu drei Verkehrsunfällen mit Stadtbahnbeteiligung gekommen. Davon ereignete sich jeweils ein Verkehrsunfall im Jahr 2014, einer 2015 und einer 2016. Alle Unfälle ereigneten sich beim unzulässigen Linksabbiegen von der Hildesheimer Straße in die Neue Straße bzw. dem Versuch, dort zu wenden. Ein weiterer Verkehrsunfall am 26.04.2017, wo ebenfalls ein Fahrzeugführer dort versuchte, verbotenerweise links abzubiegen, endete erneut in einer Kollision mit der Stadtbahn. Bei Unfällen dieser Art ist mit erheblichen Personen- und Sachschäden zu rechnen. Auch die besondere Belastung, die solch ein Unfall für die Stadtbahnfahrerin/den Stadtbahnfahrer bedeutet, sollte nicht außer Acht gelassen werden.

 

Eine Gleisquerung könnte nur erfolgen, wenn diese durch eine separate Signalisierung gesichert würde. Die Hildesheimer Straße hat in dem Streckenabschnitt zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung. Die Installation einer Linksabbiegerampel hätte zur Folge, dass nur noch eine Fahrspur in Richtung Hannover zur Verfügung stünde, die sämtliche Fahrzeuge in Richtung Hannover nutzen müssten, auch der Abbiegeverkehr in die Münchener Straße müsste hierüber abgewickelt werden.

 

Da an der Kreuzung Hildesheimer Straße / Neue Straße bereits in den Jahren 1990 bis 1995 zahlreiche Verkehrsunfälle (63) mit Beteiligung links abbiegender Fahrzeuge verzeichnet wurden, erging die Anordnung einer separaten Linksabbiegersignalisierung. Diese wurde im Jahr 1996 angeordnet und umgesetzt, allerdings bereits im Jahr 2000 vor der Expo wieder aufgehoben. Schon damals verursachte die Verkehrsregelung mit der Linksabbiegerregelung erhebliche Staus im Berufsverkehr und führte darüber hinaus zu teilweise waghalsigen Fahrmanövern über die oftmals leere Linksabbiegerspur. Aufgrund des geringen Linksabbiegeranteils wurde daraufhin die Aufhebung der Signalisierung angeordnet.

 

Da mit einer Abnahme der Verkehrsstärke nicht zu rechnen ist und dieser Bereich schon während des täglichen Berufsverkehr und erst recht zu Leitmessen erhebliche Staubildungen vorweist, wird aus den vorgenannten Gründen auch weiterhin keine Linksabbiegemöglichkeit aus Süden kommend geschaffen.