Betreff
Schaffung von neuen Kita-Plätzen in Laatzen-Mitte
- Stellungnahme der Verwaltung -
Vorlage
2017/205/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Wie mit der letzten Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplanes (Dr.Nr.: 2016/300) und der Krippenbedarfsplanung (Dr.Nr.: 2016/285) mitgeteilt, fehlten in LaatzenMitte im Kindergartenjahr 2016/2017 = 100 Kindergarten- und 52 Krippenplätze, um die erforderlichen Deckungsquoten zu erreichen.

 

Durch die Einrichtung der beiden Übergangsgruppen in der Gutenbergstraße 15 und in der Kindertagesstätte Brucknerweg können zwar zum Betreuungsjahr 2017/2018 insgesamt 50 zusätzliche Kindergartenplätze angeboten werden, diese sind jedoch nur befristet bis zum 31.07.2020 genehmigt.

 

Die aktuelle Fortschreibung der Entwicklung der Kinderzahlen in LaatzenMitte weist mit Stand vom 01.08.2017 unter Berücksichtigung der beiden o. g. Übergangsgruppen und der Wohnungsbauentwicklung für das Betreuungsjahr 2017/2018 einen Fehlbedarf von 61 Kindergarten und 64 Krippenplätzen aus.

 

Für das Betreuungsjahr 2018/2019 ist mit einem nochmaligen leichten Anstieg der notwendigen zusätzlich zu schaffenden Betreuungsplätze auszugehen. Danach ist der Fehlbedarf auf 72 Kindergarten und 65 Krippenplätze zu beziffern. Für das Betreuungsjahr 2019/2020 ist nach jetzigem Stand von einem gleichbleibenden Bedarf auszugehen. Die zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbare weitere Wohnbauentwicklung ist jeweils in die Betrachtung einbezogen. Frühestens ab dem Jahr 2021/2022 ist mit einer rückläufigen Tendenz zu rechnen.

 

Diese Situation ist im Übrigen identisch mit der bundesweiten Entwicklung. Das jüngst vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herausgegebene „Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2017“ kommt ebenfalls zu dem Ergebnis steigender Kinderzahlen bis 2020 und einer danach leicht rückläufigen Tendenz.

 

Insgesamt ergibt sich für LaatzenMitte ein derzeit absehbarer Bedarf für fünf Kindergarten und vier Krippengruppen. Die für die beiden o. g. Übergangsgruppen zu schaffende dauerhafte Lösung ist hierbei berücksichtigt. Darüber hinaus wird im Schuleinzugsbereich der Grundschule Im Langen Feld eine weitere Hortgruppe benötigt. Zur Deckung dieses Bedarfes sind zwei Standorte für jeweils eine fünfgruppige Einrichtung erforderlich.

 

Unter Berücksichtigung der Standards des Laatzener Profils wird für eine fünfgruppige Einrichtung eine Grundstücksfläche von ca. 3.500 m² benötigt. Neben der für das Gebäude zu überbauenden Fläche sind entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen 12 m² Außenspielfläche je Kind einzuplanen. Der Laatzener Standard geht von bis zu 20 m² aus.

 

Für den vorgesehenen Standort am Kiefernweg hat der Rat mit Beschluss des Haushaltsplans 2017 bereits 100.000 Euro Planungskosten bereitgestellt.

 

Das Gelände des Abenteuerspielplatzes (Flurstück 44/3 incl. der von der Grundschule genutzten Hartplatzfläche neben der Sporthalle sowie des Lärmschutzwalles zur B 6 bis zur Wallkrone) hat eine Fläche von rund 16.000 m² (=1,6 ha), davon bebaubar ist eine Fläche von max. rund 13.000 m². Die Ausweisung einer entsprechenden Fläche für einen fünfgruppigen KitaNeubau im nördlichen Bereich des Flurstücks direkt an der Würzburger Straße ist grundsätzlich möglich, ohne die mit der Drucksache 2017/204 beantragte Überplanung des Abenteuerspielplatzes mit dem Ziel der Realisierung eines Jugendsportparks zu gefährden. Sofern, wie mit der Drucksache 2017/205 beantragt, auf dem Gelände eine Vorbehaltsfläche für einen weiteren KitaStandort ausgewiesen werden soll, müsste geprüft werden, ob die verbleibende Fläche ausreichen würde, um einen Jugendsportpark mit den bislang vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten herzurichten.

 

Um zukünftig auf derzeit nicht absehbare Entwicklungen auch kurzfristig reagieren zu können, ist aus Sicht der Verwaltung die Ausweisung einer Vorbehaltsfläche für einen KitaNeubau ausreichend. Diese sollte im Zusammenhang mit der Überplanung auf dem Gelände des Erich KästnerSchulzentrums vorgesehen werden. Hierdurch würde einerseits eine Realisierung des Jugendsportparks ermöglicht und andererseits eine Ballung von drei großen Kindertagesstätten (Thomaskindergarten, Würzburger Straße/Aben­teuer­spielplatz I und II) in einem Umkreis von nur rund 150 Metern vermieden werden.

 

Zur Realisierung der beiden konkreten Neubauvorhaben sind folgende weitere Schritte notwendig:

 

-           Aufgrund der Nähe des möglichen KitaStandortes Würzburger Straße zur B 6 und der von dieser stark befahrenen Straße ausgehenden Geräuschemission ist die Erstellung eines Lärmschutzgutachtens erforderlich,

-           des Weiteren muss der für den Abenteuerspielplatz bestehende Bebauungsplan geändert werden. Für den Standort am Kiefernweg ist hingegen keine Änderung erforderlich,

-           Kostenermittlung für die alternativen Ausführungsvarianten und Erstellung eines Wirtschaftlichkeitsvergleich,

-           Folgekostenberechnung

 

Es ist anzustreben, die o. g. Aufgaben so zu terminieren, dass die zur Realisierung erforderlichen Haushaltsmittel mit dem Beschluss über den Haushaltsplan 2018 bereitgestellt werden können.

 

Die mit Ratsrundschreiben 2/2017 vorgelegte Fortschreibung der Bauleitplanung weist eine Fertigstellung des Standortes Kiefernweg im 2. Quartal 2020 aus. Eine frühere Fertigstellung wäre nur über eine Änderung der Prioritäten möglich. Ein KitaNeubau am Standort Abenteuerspielplatz muss zusätzlich in die Fortschreibung aufgenommen werden. Aufgrund der erforderlichen Änderung des Bebauungsplanes ist für diese Maßnahme ein längerer Vorlauf einzukalkulieren.

 

Zur Finanzierung der für die Realisierung einer Kita an der Würzburger Straße erforderlichen Vorarbeiten können grundsätzlich die im Haushaltsplan 2017 für den inzwischen verworfenen Standort am Marktplatz eingestellten Mittel eingesetzt werden. Voraussetzung ist jedoch die Aufhebung des vom Rat beschlossenen Sperrvermerkes.

 

Wie bereits mitgeteilt, hatte die Stadt für die ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagene Erweiterung der Kita Marktplatz in einem ersten Schritt Mittel in Höhe von 1,4 Mio. € aus dem Förderprogramm der Sozialen Stadt beantragt. Das Land hatte die beantragte Förderung gebilligt. Da auch der Bereich des Abenteuerspielplatzes im Fördergebiet liegt, ist es möglich Mittel auch für eine auf diesem Gelände zu errichtende Kita zu erhalten. Der Förderantrag wäre entsprechend anzupassen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Umsetzung der in der Drucksache 2017/205/1 aufgeführten Maßnahmen einzuleiten.

 

-           Auf dem Gelände des Abenteuerspielplatzes ist im nordwestlichen Bereich der Bau einer fünfgruppigen Kindertagesstätte vorzusehen.

-           Der bestehende Sperrvermerk wird aufgehoben, um die Aufwendungen für die Planung der Kindertages­stätte realisieren zu können.

-           Im Zusammenhang mit dem Neubauvorhabens des Erich Kästner-Schulzentrums ist eine Vorbehaltsfläche für eine weitere maximal fünfgruppige Kindertagesstätte vorzusehen.

 

Die Ergebnisse sind zur weiteren Beratung im Zusammenhang mit der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushaltsplans 2018 vorzulegen.