Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 "Versorgungsbereich Alt-Laatzen Kronsbergstraße", OT Laatzen
- Aufstellungsbeschluss
Vorlage
2017/222
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Auf dem Grundstück an der Ecke Kronsbergstraße / Hildesheimer Straße – dem Grundstück des Autohauses Dürrkopp - möchte der Lebensmitteldiscounter „Aldi“ eine Filiale eröffnen. Das Grundstück bietet aufgrund seiner Geländebeschaffenheit im Untergeschoss die Möglichkeit ebenerdig, von der Hildesheimer Straße aus weitere Nutzungen vorzusehen. Geplant sind dort eine Bäckereifiliale und ein Nonfood-Discounter. Bei diesem handelt es sich um einen niederländischen Anbieter, mit dem Namen „action“, der neben einem ständigen Angebot von Lebensmitteln und Nonfood-Artikeln zusätzlich, einen gewissen Anteil an wechselnden Sonderposten anbietet. Der Aldi Lebensmitteldiscounter wäre im Obergeschoss bzw. ebenerdig von der Kronsbergstraße aus zu erreichen.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Nutzungen zu schaffen sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich (siehe Drucksachen- Nr. 2017/222). Das Flächennutzungsplanverfahren - Flächennutzungsplan der Stadt Laatzen 78. Änderung - muss abgeschlossen sein bevor der Bebauungsplan in Kraft treten kann. Zur Zeitminimierung werden beide Verfahren als Parallelverfahren geführt.

 

Da bei diesem Projekt – einem Einzelhandelsprojekt- nicht das beschleunigte Verfahren angewendet werden kann, wird dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht als Verfahren nach §13a BauGB geführt sondern als Regelverfahren u.a. mit der Maßgabe einen Umweltbericht zu erarbeiten.

 

Für Oktober / November 2017 ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB geplant. Die zur Beteiligung vorgesehen Unterlagen (Übersichtsplan, Planentwurf, Begründung mit beigefügten Gutachten) sind als Anlage beigefügt.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning

 

 

Anlagen

 

Anlage 1 „Übersicht mit Geltungsbereich“

Anlage 2 „Planentwurf“

Anlage 3 „Begründung“

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Versorgungsbereich Alt-Laatzen Kronsbergstraße“, OT Laatzen wird gem. §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB zugestimmt.

 

b) Der Bebauungsplan Nr. 12 „Versorgungsbereich Alt-Laatzen Kronsbergstraße“, OT Laatzen wird im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB aufgestellt.

 

c) Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Versorgungsbereich Alt-Laatzen Kronsbergstraße“, OT Laatzen ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Einzelhandelsstandortes.

 

d) Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Versorgungsbereich Alt-Laatzen Kronsbergstraße“, OT Laatzen umfasst die Flurstücke 41/24, 41/18 sowie 41/19, alle Flur 2, Gemarkung Laatzen.