Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Laatzen - 78. Änderung - für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 " Versorgungsbereich Alt-Laatzen Kronsbergstraße" OT Laatzen
- Aufstellungsbeschluss
Vorlage
2017/221
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Lebensmitteldiscounters und eines Nonfooddiscounters im Bereich Hildesheimer Straße / Kronsbergstraße schaffen zu können muss neben dem Bebauungsplanverfahren (siehe DS-Nr. 2017/222) ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.

 

Dies ist erforderlich da es sich um ein Einzelhandelsprojekt mit einer Größenordnung von ca. 2400 qm Verkaufsfläche handelt und der gültige Flächennutzungsplan keine entsprechende Darstellung aufweist.

 

Der Flächennutzungsplan für den Bereich der 78. Änderung stellt bisher Industriegebiet und Mischgebiet dar. Für die Realisierung des Vorhabens ist eine Darstellung als Sondergebiet großflächiger Einzelhandel erforderlich. Dies ist nur über eine Änderung des Flächennutzungsplanes möglich. Einzelheiten sind aus den beigefügten Unterlagen ersichtlich.

 

Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und das Bebauungsplanverfahren sollen als Parallelverfahren geführt werden.

 

Für Oktober /November 2017 ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB angedacht.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning

 

 

 

Anlagen

 

Anlage 1 „Übersicht mit Geltungsbereich“

Anlage 2 „Planentwurf“

Anlage 3 „Begründung“

Beschlussvorschlag:

 

a) der Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Laatzen - 78. Änderung - für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Versorgungsbereich Alt-Laatzen Kronsbergstraße“, OT Laatzen wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB zugestimmt.

 

b) Ziel des Flächennutzungsplanes der Stadt Laatzen - 78. Änderung - für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Versorgungsbereich Alt-Laatzen Kronsbergstraße“, OT Laatzen ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Einzelhandelsstandortes.

 

c) Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes der Stadt Laatzen - 78. Änderung - für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Versorgungsbereich Alt-Laatzen Kronsbergstraße“, OT Laatzen umfasst die Flurstücke 41/24, 41/18 sowie 41/19, alle Flur 2, Gemarkung Laatzen.