Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 " Senefelderstraße" OT Laatzen
- Aufstellungsbeschluss
Vorlage
2017/220
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Am 18.05.2017 hat der Verwaltungsausschuss mit Drucksachennummer 2016/211/4 über das Ergebnis des Auswahlverfahrens „Wohnungsbau Senefelderstraße“ entschieden. Die Entscheidung erfolgte nach Vorberatung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz am 12.05.2017 und den Ortsrat Laatzen ebenfalls am 12.05.2017. Der Entwurf der Bietergemeinschaft THI Holding GmbH & Co.KG , Hannover mit der Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, Nordhorn hatte die beste Bewertung. Die Verwaltung wurde beauftragt die erforderlichen Bauleitplanverfahren zur Realisierung des Entwurfes einzuleiten.

 

Das Auswahlverfahren war anonym. Die Jury tagte am 12.05.2017. Die offizielle Bekanntgabe des Preisträgers fand am 14.06.2017 durch Stadtrat Axel Grüning unter Beteiligung der Presse statt. In der anschließenden Pressemitteilung vom 15.06.2017 wurden erstmals Pläne vom Entwurf veröffentlicht.

 

Nun sollen im Rahmen des einzuleitenden Bauleitplanverfahrens die Pläne der Bietergemeinschaft der Öffentlichkeit in Gänze vorgestellt werden. Dies geschieht im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung, die für Oktober angedacht ist. Die Pläne sind als Anlage beigefügt.

 

Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen sind hierfür erfüllt. Es wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erarbeitet mit Vorhaben- und Erschließungsplan und einer Vorhabenbeschreibung. Hiermit und mit dem zu schließenden Durchführungsvertrag können die für die Realisierung dieses besonderen Wohnungsbauprojektes erforderlichen Regelungen gesteuert werden.

 

Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Senefelderstraße“, OT Laatzen ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Wohnungsbauprojektes.

 

Der Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „ Senefelderstraße“, OT Laatzen umfasst die Flurstücke 64/42, 63/23, 63/25, 63/24 und 93/5, alle Flur 1, Gemarkung Grasdorf. Der Geltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

 

Grüning

 

 

 

Anlagen

 

Übersichtsplan

Projektpläne

Beschlussvorschlag:

 

a) der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Senefelderstraße“, OT Laatzen wird gem. §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB zugestimmt.

 

b) der Bebauungsplan Nr. 10 „Senefelderstraße“, OT Laatzen wird im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB aufgestellt.

 

c) Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Senefelderstraße“, OT Laatzen ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohnungsbauprojektes.

 

d) Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Senefelderstraße“, OT Laatzen umfasst die Flurstücke 64/42, 63/23, 63/25, 63/24 und 93/5, alle Flur 1, Gemarkung Grasdorf.