Betreff
Entschädigung für die Ausübung von Wahlehrenämtern
Vorlage
2017/215
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Ausübung eines Wahlehrenamtes ist eine Aufwandsentschädigung zu gewähren. Diese betrug bei den vergangenen Wahlen für alle Mitglieder eines Wahlvorstands entsprechend der Bundewahlordnung 25,-- € (Mindestbetrag).

 

Durch das Inkrafttreten der geänderten Bundeswahlordnung am 31.03.2017 ist der Mindestbetrag der Entschädigung bei Bundestagswahlen erhöht worden. Für die Wahlvorsteherinnen und -vorsteher ist der Betrag auf 35,-- € und für die übrigen Mitglieder auf 25,-- € festgesetzt worden.

 

Auch bei dieser geänderten Festsetzung der Entschädigung handelt es sich um einen Mindestbetrag. Über den Betrag hinaus können nach eigenem Ermessen der die Wahl durchführenden Kommune höhere Beträge gezahlt werden.

 

Für die Landtagswahlen und die Kommunalwahlen liegen ebenfalls Entwürfe zur Änderung der entsprechenden Verordnungen vor (Niedersächsische Landeswahlordnung, Niedersächsische Kommunalwahlordnung). Auch diese Entwürfe sehen die Zahlung von 35,-- € für Wahlvorsteherinnen und -vorsteher und 25,-- € für alle anderen Mitglieder eines Wahlvorstands vor.

 

Um das Engagement der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer angemessen zu würdigen, soll der durch die Stadt Laatzen gezahlte Betrag für alle Mitglieder eines Wahlvorstandes abweichend von den o.a. Beträgen um 10,-- € erhöht werden. Somit würde die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher 45,-- € und allen anderen Mitglieder 35,-- € erhalten.

 

Die durch die Bundeswahlordnung vorgenommene Staffelung nach Funktionen soll beibehalten werden und damit der herausgehobenen Funktion der Wahlvorsteherin/des -vorstehers Rechnung getragen werden.

 

Die Mehrkosten betragen durch die Änderung der Bundeswahlordnung zunächst 350,-- € (35 Wahllokale x 10,-- €) für Wahlvorsteherinnen und -vorsteher. Durch die zusätzliche Erhöhung aller Entschädigungen um 10,-- € betragen bei 280 eingesetzten Wahlhelferinnen und -helfern die Mehrkosten für die Stadt Laatzen 2.800 €. Das ergibt insgesamt eine Mehrausgabe in Höhe von 3.150,-- €.

 

Im Rahmen von Wahlkostenerstattungen durch den Bund bzw. das Land Niedersachsen werden nur die mit den jeweiligen Regelungen festgesetzten Mindestbeträge erstattet. Darüber hinausgehende Beträge haben die Kommunen selbst zu tragen.

 

Für die nun anstehende Bundestagswahl bedeutet dies, dass die mit diesem Beschluss verbundenen zusätzlichen Mehrausgaben von 2.800,- € durch die Stadt Laatzen zu tragen sind. Für die noch im Jahr 2017 stattfindende Landtagswahl werden Mehrkosten in vergleichbarer Höhe entstehen.

 

 

Haushaltsmittel stehen im Teilergebnishaushalt 32, Budget Sicherheit und Ordnung, zur Verfügung.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning

Beschlussvorschlag:

 

Die Entschädigung für die Ausübung von Wahlehrenämtern wird für die Wahlvorsteherinnen und -vorsteher auf 45,-- € für alle anderen Mitglieder des Wahlvorstands auf 35,-- € erhöht.