Betreff
Antrag des Turn- und Sportvereins Rethen (Leine) e. V. auf einen Investitionskostenzuschuss
- Neubau einer Gymnastikhalle an der Straße „Zur Sehlwiese“ –
Vorlage
2017/206
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 29.06.2017 beantragt der TSV Rethen e. V. auf Grundlage der städtischen „Richtlinien der Stadt Laatzen über die Förderung von Investitionsmaßnahmen und erforderlichen Erneuerungsaufwendungen an vereinseigenen, angepachteten bzw. gemieteten Anlagen und Hochbauten“ einen Zuschuss für den Neubau einer Gymnastikhalle an der Straße „Zur Sehlweise“ in Rethen. Zudem hat der Verein die Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmebeginns beantragt.

 

Nach den Richtlinien der Stadt Laatzen darf mit der zu fördernden Maßnahme nicht vor Bewilligung begonnen werden. In Ausnahmefällen kann einem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt werden.

 

Um den Verein eine zügige Abwicklung des Vorhabens zu ermöglichen, wurde mit Schreiben vom 24.07.2017 dem Verein gegenüber der vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt, versehen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass damit keine Entscheidung über den Investitionskostenzuschussantrag verbunden ist.

 

Nach der städtischen Richtlinie ist ein Förderantrag bis zum 30.06. eines Jahres zu stellen, wenn der Zuschuss im kommenden Haushaltsjahr ausgezahlt werden soll. Ferner ist eine Förderung von bis zu 25% der zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen möglich.

 

Die zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen sind mit 626.971 € veranschlagt. In so fern käme eine Förderung gemäß den Richtlinien in Höhe von rd. 157.000 € in Betracht.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Stefan Zeilinger

 

Beschlussvorschlag:

 

Über die Gewährung eines Zuschusses an den Turn- und Sportverein Rethen (Leine) e. V. für den Neubau einer Gymnastikhalle an der Straße „Zur Sehlwiese“ wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2018 entschieden.