Betreff
Antrag der Sportlichen Vereinigung Laatzen e. V. auf einen Investitionskostenzuschuss
- Errichtung einer Boule-Anlage auf der Sportanlage „Auf der Dehne“ -
Vorlage
2017/203
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 26.06.2017 beantragt die Sportliche Vereinigung Laatzen e. V. auf Grundlage der städtischen „Richtlinien der Stadt Laatzen über die Förderung von Investitionsmaßnahmen und erforderlichen Erneuerungsaufwendungen an vereinseigenen, angepachteten bzw. gemieteten Anlagen und Hochbauten“ einen Zuschuss für die Errichtung einer Boule-Anlage auf der Sportanlage „Auf der Dehne“ – ehemaliges Handballfeld. Zudem hat der Verein die Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmebeginns beantragt.

 

Nach den Richtlinien der Stadt Laatzen darf mit der zu fördernden Maßnahme nicht vor Bewilligung begonnen werden. In Ausnahmefällen kann einem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt werden.

 

Der Verein führt zur Kostenminimierung die Arbeiten durch engagierte Mitglieder selbst aus. Bei der hohen Anzahl an geplanten Arbeitsstunden, die hauptsächlich an Wochenenden und wenn die Witterung dies zulässt, geleistet werden müssen, ist es entscheidend für den Erfolg des Projektes, dass sehr zeitnah mit den Arbeiten begonnen wird, um die derzeit hohe Motivation in der Mitgliedschaft zu nutzen.

 

Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde daher mit Schreiben vom 19.07.2017 genehmigt, versehen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass damit keine Entscheidung über den Investitionskostenzuschussantrag verbunden ist.

 

Nach der städtischen Richtlinie ist ein Förderantrag bis zum 30.06. eines Jahres zu stellen, wenn der Zuschuss im kommenden Haushaltsjahr ausgezahlt werden soll. Ferner ist eine Förderung von bis zu 25% der zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen und 10% der Arbeits- /Eigenleistungen möglich.

 

Die zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen sind mit 5.210 € geplant. Die Arbeits- /Eigenleistungen sind mit 860 Stunden geplant. Veranschlagt werden je Hilfsarbeiterstunde 10,00 € und je Facharbeiterstunde 12,50 €.

 

In so fern käme eine Förderung gemäß den Richtlinien in Höhe von 1.302,50 € für die zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen und eine Förderung von Eigenleistungen des Vereins in Höhe von etwa 1.075 €, mithin also eine Gesamtförderung in Höhe von 2.377,50 € in Betracht.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Stefan Zeilinger

 

Beschlussvorschlag:

 

Über die Gewährung eines Zuschusses an die Sportliche Vereinigung Laatzen e. V. für die Errichtung einer Boule-Anlage wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2018 entschieden.