Betreff
Antrag der Sportlichen Vereinigung Laatzen e. V. auf einen Investitionskostenzuschuss
- Teilerneuerung der Bewässerungsanlage der Tennis-Sportanlage „Auf der Dehne“ -
Vorlage
2017/202
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 27.06.2017 beantragt die Sportliche Vereinigung Laatzen e. V. auf Grundlage der städtischen „Richtlinien der Stadt Laatzen über die Förderung von Investitionsmaßnahmen und erforderlichen Erneuerungsaufwendungen an vereinseigenen, angepachteten bzw. gemieteten Anlagen und Hochbauten“ einen Zuschuss für die notwendige Teilerneuerung der Bewässerungsanlage der Tennisplätze „Auf der Dehne“ . Zudem hat der Verein die Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmebeginns beantragt.

 

Nach den Richtlinien der Stadt Laatzen darf mit der zu fördernden Maßnahme nicht vor Bewilligung begonnen werden. In Ausnahmefällen kann einem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt werden.

 

Im Rahmen der Reparaturmaßnahmen der Bewässerungspumpe nach einem Komplettausfall ist festgestellt worden, dass die Elektroinstallationen sowie der Pumpenschacht selbst erneuert werden müssen. Um die zur Vermeidung eines erneuten Bewässerungsausfalls während der Tennissaison notwendigen Arbeiten beauftragen zu können wurde der vorzeitige Maßnahmebeginn mit Schreiben vom 19.07.2017 genehmigt, versehen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass damit keine Entscheidung über den Investitionskostenzuschussantrag verbunden ist.

 

 

 

 

 

 

Nach der städtischen Richtlinie ist ein Förderantrag bis zum 30.06. eines Jahres zu stellen, wenn der Zuschuss im kommenden Haushaltsjahr ausgezahlt werden soll. Ferner ist eine Förderung von bis zu 25% der zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen möglich.

 

Die zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen sind mit 15.000 € veranschlagt. In so fern käme eine Förderung gemäß den Richtlinien in Höhe von 3.750 € in Betracht.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Stefan Zeilinger

 

Beschlussvorschlag:

 

Über die Gewährung eines Zuschusses an die Sportliche Vereinigung Laatzen e. V. für die Teilerneuerung der Bewässerungsanlage der Tennis-Sportanlage „Auf der Dehne“ wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2018 entschieden.