Betreff
Änderung der Wahlordnung zum Seniorenbeirat der Stadt Laatzen
- Verkürzung der Wahlperiode -
Vorlage
2017/201
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach der derzeit geltenden Wahlordnung zum Seniorenbeirat in der Fassung vom 19.05.2006 werden die Seniorenbeiratsmitglieder für fünf Jahre gewählt.

 

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre hat der Seniorenbeirat mit Schreiben vom 13. Juni 2017 darum gebeten, die Dauer der Wahlperiode auf vier Jahre herabzusetzen und die Wahlordnung entsprechend zu ändern.

 

So standen für die letzte Wahl im Jahr 2013 insgesamt 23 Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung. Von den gewählten 13 Beiratsmitgliedern sind während der noch laufenden Wahlperiode bereits 5 (= 38,5 %) ausgeschieden. Auch von den z. Zt. noch auf dem Papier stehenden 5 möglichen Nachrückern haben bereits drei aufgrund ihrer persönlichen Situation (fortgeschrittenes Alter, Erkrankung, Pflege von Angehörigen) erklärt, nicht mehr zur Verfügung zu stehen.

 

Die Erfahrungen der letzten Wahlen haben gezeigt, dass immer wieder grundsätzlich am bürgerschaftlichen Engagement in der Seniorenpolitik interessierte ältere Bürgerinnen und Bürger sich letztlich aufgrund der verhältnismäßig langen Wahlperiode gegen eine Kandidatur entscheiden, da sie sich mit Blick auf ihre Lebenssituation und möglichen altersbedingten gesundheitlichen Einschränkungen nicht für einen solchen Zeitraum binden wollen.

 

Ein Vergleich der Wahlperioden der 13 in der Region Hannover bestehenden Seniorenvertretungen ergibt kein einheitliches Bild. Jeweils rund ein Drittel der Seniorenbeiräte wird für 3, 4 oder 5 Jahre gewählt. Es fällt jedoch auf, dass bei der Gründung der vier jüngsten Gremien in allen Fällen eine sogar nur dreijährige Wahlperiode festgelegt wurde.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Wunsch des Seniorenbeirats zu entsprechen.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

§ 1 Abs. 2, Satz 1 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Laatzen erhält folgende Fassung:

 

Der Seniorenbeirat wird für die Dauer von jeweils vier Jahren gewählt.