- Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / Die Linke -
- Verhinderung von Strom-, Gas- und Wassersperren -
In den Jahren 2014 und 2015 hatte die Verwaltung ausführlich über die in
den Jahren 2012 bis 2014 im Stadtgebiet Laatzen vollzogenen Strom-, Gas- und
Wasserlieferungssperren berichtet.
Mit der vorliegenden Drucksache werden ergänzend die vom Netzbetreiber
„enercity Netzgesellschaft“ mbH (eNG) auf Anfrage übermittelten Daten für die Kalenderjahre
2015 und 2016 mitgeteilt. Beabsichtigte Sperrungen müssen die Energielieferanten
dort beantragen.
Über
die Hintergründe, warum es zu den Sperrungen gekommen ist, sind die Netzbetreiber
nicht informiert, sie sind quasi nur „ausführendes Organ“. Die Versorger dürfen
die Lieferung nicht ohne Vorankündigung unterbrechen. Entsprechend der gesetzlichen
Regelung muss eine Vorankündigung mindestens vier Wochen vor der Sperrung erfolgen.
Drei Tage vor Eintritt der Versorgungssperre muss der Versorger den Verbraucher
bzw. die Verbraucherin noch einmal informieren. Die Energielieferung darf auch
nur unter bestimmten Voraussetzungen unterbrochen werden. So darf
beispielsweise die Gesundheit von Kranken, Schwangeren oder Kindern nicht gefährdet
werden.
Aus
den Anträgen geht allerdings nicht hervor, wie viele Menschen im betroffenen
Haushalt leben und wie alt diese sind. Detailliertere Aussagen über ggf.
betroffene Familien mit Kindern oder Haushalte mit Senioren oder
beeinträchtigten Menschen sind daher nicht möglich.
Die enercity Netzgesellschaft mbH (eNG) hat im Auftrag aller Lieferanten im Netzgebiet in den angegebenen Zeiträumen die nachfolgende Anzahl von Versorgungsunterbrechungen (incl. Wiederholungssperren) durchgeführt:
|
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
Strom |
88 |
217 |
10 |
16 |
52 |
Gas |
11 |
11 |
6 |
6 |
7 |
Wasser |
5 |
11 |
1 |
5 |
5 |
Im Netzgebiet Laatzen befinden sich
·
24.228 Stromzählpunkte
·
3.452 Gaszählpunkte
·
8.358 Wasserzählpunkte
Setzt man die Anzahl der
vollzogenen Sperrungen ins Verhältnis zur Gesamtzahl aller Zählpunkte im
Laatzener Netzgebiet der eNG, ergibt sich rechnerisch folgendes Bild (Stand: 31.12.2016):
|
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
Strom |
0,36 % |
0,89 % |
0,04 % |
0,06 % |
0,21 % |
Gas |
0,32 % |
0,32 % |
0,17 % |
0,17 % |
0,20 % |
Wasser |
0,06 % |
0,13 % |
0,01 % |
0,05 % |
0,05 % |
Zur Fernwärme liegen keine Daten vor, da es im Stadtgebiet
verschiedene Anbieter und Netzbetreiber sowohl von Fern- als auch von
Nahwärmeversorgung gibt. Somit gibt es auch keine zentrale Stelle, bei der
beabsichtigte Versorgungsunterbrechungen beantragt werden müssten. Fern- und Nahwärmelieferungen (z. B.
über Blockheizkraftwerke) werden in der Regel über die Eigentümer/Vermieter
erfasst und als Bestandteil der Nebenkosten abgerechnet. Mögliche
Zahlungsrückstände sind dann Bestandteil der Mietschulden. Im Team Soziale
Sicherung sind keine Fälle bekannt, in denen aufgrund von Zahlungsrückständen
eine Sperrung der Fernwärmelieferung angedroht wurde. Auch sind bislang keine
Fälle bekannt, in denen den Vermietern Liefersperren wegen nicht beglichener
Rechnungen angedroht wurden.
Im Auftrag:
Thomas Schrader