Betreff
Menschen ohne festen Wohnsitz in Laatzen
- Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / Die Linke -
- Verhinderung von Strom-, Gas- und Wassersperren -
Vorlage
2017/174/2
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

 

 

 

 

In den Jahren 2014 und 2015 hatte die Verwaltung ausführlich über die in den Jahren 2012 bis 2014 im Stadtgebiet Laatzen vollzogenen Strom-, Gas- und Wasserlieferungssperren berichtet.

 

Mit der vorliegenden Drucksache werden ergänzend die vom Netzbetreiber „enercity Netzgesellschaft“ mbH (eNG) auf Anfrage übermittelten Daten für die Kalenderjahre 2015 und 2016 mitgeteilt. Beabsichtigte Sperrungen müssen die Energielieferanten dort beantragen.

 

Über die Hintergründe, warum es zu den Sperrungen gekommen ist, sind die Netzbetreiber nicht informiert, sie sind quasi nur „ausführendes Organ“. Die Versorger dürfen die Lieferung nicht ohne Vorankündigung unterbrechen. Entsprechend der gesetzlichen Regelung muss eine Vorankündigung mindestens vier Wochen vor der Sperrung erfolgen. Drei Tage vor Eintritt der Versorgungssperre muss der Versorger den Verbraucher bzw. die Verbraucherin noch einmal informieren. Die Energielieferung darf auch nur unter bestimmten Voraussetzungen unterbrochen werden. So darf beispielsweise die Gesundheit von Kranken, Schwangeren oder Kindern nicht gefährdet werden.

 

Aus den Anträgen geht allerdings nicht hervor, wie viele Menschen im betroffenen Haushalt leben und wie alt diese sind. Detailliertere Aussagen über ggf. betroffene Familien mit Kindern oder Haushalte mit Senioren oder beeinträchtigten Menschen sind daher nicht möglich.

 

Die enercity Netzgesellschaft mbH (eNG) hat im Auftrag aller Lieferanten im Netzgebiet in den angegebenen Zeiträumen die nachfolgende Anzahl von Versorgungsunterbrechungen (incl. Wiederholungssperren) durchgeführt:

 

 

          

2012

2013

2014

2015

2016

Strom

88

217

10

16

52

Gas

11

11

6

6

7

Wasser

5

11

1

5

5

 

 

Im Netzgebiet Laatzen befinden sich

 

·                24.228       Stromzählpunkte

·                  3.452       Gaszählpunkte

·                  8.358       Wasserzählpunkte

 

 

Setzt man die Anzahl der vollzogenen Sperrungen ins Verhältnis zur Gesamtzahl aller Zählpunkte im Laatzener Netzgebiet der eNG, ergibt sich rechnerisch folgendes Bild (Stand: 31.12.2016):

 

 

                

2012

2013

2014

2015

2016

Strom

0,36 %

0,89 %

0,04 %

0,06 %

0,21 %

Gas

0,32 %

0,32 %

0,17 %

0,17 %

0,20 %

Wasser

0,06 %

0,13 %

0,01 %

0,05 %

0,05 %

 

 

Zur Fernwärme liegen keine Daten vor, da es im Stadtgebiet verschiedene Anbieter und Netzbetreiber sowohl von Fern- als auch von Nahwärmeversorgung gibt. Somit gibt es auch keine zentrale Stelle, bei der beabsichtigte Versorgungsunterbrechungen beantragt werden müssten. Fern- und Nahwärmelieferungen (z. B. über Blockheizkraftwerke) werden in der Regel über die Eigentümer/Vermieter erfasst und als Bestandteil der Nebenkosten abgerechnet. Mögliche Zahlungsrückstände sind dann Bestandteil der Mietschulden. Im Team Soziale Sicherung sind keine Fälle bekannt, in denen aufgrund von Zahlungsrückständen eine Sperrung der Fernwärmelieferung angedroht wurde. Auch sind bislang keine Fälle bekannt, in denen den Vermietern Liefersperren wegen nicht beglichener Rechnungen angedroht wurden.

 

Im Auftrag:

 

 

 

Thomas Schrader