Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung
Sachverhalt:
Im Rahmen des Verkaufs des Festplatzes an die Siemens Immobilien GmbH hat sich die Stadt Laatzen verpflichtet, die belasteten Bodenauffüllungen zu großen Teilen auszuheben und zu entsorgen sowie die Baugrube durch unbelasteten Boden aufzufüllen. Dazu wurden Haushaltsmittel in Höhe von 1.300.000 € zur Verfügung gestellt (siehe Drucksachen-Nr.: 2016/274).
Die Stadt Laatzen hat zur Finanzierung der Maßnahme Fördermittel im EU-Förderproramm "Brachflächenrecycling" beantragt. Inzwischen ist von der NBank der Antrag positiv beschieden worden, danach werden knapp 550.000 € gefördert.
In Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde der Region Hannover und der ZUS Hildesheim, die für die NBank das EU-Förderprogramm "Brachflächenrecycling" inhaltlich begleiten, sind detaillierte Nachweise und Dokumentationen zum sachgerechten Aushub und Entsorgung der belasteten Bodenauffüllungen zu erstellen. Um ein geeignetes Gutachterbüro beauftragen zu können, sind zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 66.000 € erforderlich.
Jürgen Köhne
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 66.000 € für
Erdarbeiten auf dem Festplatz Laatzen im Teilhaushalt 65 Hochbau und
Liegenschaften, Produkt 652200 Verwaltung unbebauter Grundstücke inkl.
Kleingartenwesen unter der Position 15 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen wird gem. § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung dieser
Mehraufwendung erfolgt aus den
Minderaufwendungen bei folgenden Maßnahmen:
- Flächennutzungsplan
im TH 61 Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Produkt 611100,
unter der Position 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
in Höhe von 20.000 €
- Sanierung des Ehrenmals
im TH 67 Grünflächen, Budget Grünflächen (ohne Gebührenhaushalt
Friedhöfe) Produkt 672200,
unter der Position 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
in Höhe von 10.000 €
- Einmalige bauliche Unterhaltung
im TH 65 Hochbau und Liegenschaften,
Produkt 651200,
unter der Position 15 Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen
In Höhe von 36.000 €