Betreff
Bau von Sozialwohnungen durch die KSG in Alt-Laatzen, Kreuzweg
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2017/184/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Die Anfrage der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Scheibe im Rat wird wie folgt beantwortet:

 

1.          Nein, sowohl der Bürgermeister als auch die Verwaltung haben von der Kooperation der WoGe mit der KSG aus der Zeitung erfahren.

 

2.          Nein.

 

3.          In dem Kaufvertrag wurde eine Kaufvereinbarung aufgenommen. Hier heißt es, dass das Grundstück „ zum Zwecke der Bebauung mit Wohnungen, die  (…) als sozialer Wohnungsbau genutzt werden“ verkauft wird.

 

4.          Nein, eine Frist wurde im Vertrag nicht gesetzt.

 

5.          Nicht über die oben erwähnte Zweckbindung hinaus.

 

6.          Nein.

 

7.          Um den Vertrag rückabzuwickeln wäre eine Pflichtverletzung des Käufers Voraussetzung. Da diese jedoch (noch) nicht vorliegt, ist eine Rückabwicklung zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich nicht möglich.

 

8.          Durch die in den Vertrag aufgenommene Zweckbindung hat auch die Intention des Beschlusses Berücksichtigung gefunden.

 

9.          Auch in künftig abzuschließenden Kaufverträgen wird den Beschlüssen der Politik ggfs. durch die Aufnahmen von Zweckbindungen Rechnung getragen. Um die Position der Stadt zu stärken, wird zusätzlich ein vertragliches Rücktrittsrecht individuell geprüft und ggfs. aufgenommen werden.

 

 

 

 

 

Jürgen Köhne