- Stellungnahme der Verwaltung
Die Anfrage der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Scheibe im Rat wird wie folgt beantwortet:
1.
Nein, sowohl der Bürgermeister als auch die
Verwaltung haben von der Kooperation der WoGe mit der KSG aus der Zeitung
erfahren.
2.
Nein.
3.
In dem Kaufvertrag wurde eine Kaufvereinbarung
aufgenommen. Hier heißt es, dass das Grundstück „ zum Zwecke der Bebauung mit
Wohnungen, die (…) als sozialer
Wohnungsbau genutzt werden“ verkauft wird.
4.
Nein, eine Frist wurde im Vertrag nicht
gesetzt.
5.
Nicht über die oben erwähnte Zweckbindung
hinaus.
6.
Nein.
7.
Um den Vertrag rückabzuwickeln wäre eine
Pflichtverletzung des Käufers Voraussetzung. Da diese jedoch (noch) nicht
vorliegt, ist eine Rückabwicklung zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich nicht
möglich.
8.
Durch die in den Vertrag aufgenommene
Zweckbindung hat auch die Intention des Beschlusses Berücksichtigung gefunden.
9.
Auch in künftig abzuschließenden Kaufverträgen
wird den Beschlüssen der Politik ggfs. durch die Aufnahmen von Zweckbindungen
Rechnung getragen. Um die Position der Stadt zu stärken, wird zusätzlich ein
vertragliches Rücktrittsrecht individuell geprüft und ggfs. aufgenommen werden.
Jürgen Köhne