Betreff
Bau von Sozialwohnungen durch die KSG in Alt-Laatzen, Kreuzweg
- Anfrage der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Scheibe im Rat -
Vorlage
2017/184
Art
Anfrage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

mit dem Beschluss zur Drucksache 2015/269 hat der Rat der Stadt die Verwaltung ermächtigt, ein Grundstück in Alt-Laatzen am Kreuzweg an die KSG zu verkaufen - mit dem Ziel, dort so schnell wie möglich zunächst ein Gebäude zu errichten, das zunächst als Flüchtlingsunterkunft dienen und später Wohnraum für Menschen, die ihren Bedarf nicht auf dem freien Wohnungsmarkt decken können, bieten soll. Die Fertigstellung war zunächst für 2016, später für 2017 avisiert.

 

Aus der Presse haben wir nun erfahren, dass die KSG ihre Pläne geändert hat und nun dort ein Projekt für genossenschaftliches Wohnen realisieren will. So sehr wir dieses Projekt grundsätzlich schätzen, so sehr müssen wir auch feststellen, dass die KSG das Grundstück nicht zu dem Zweck nutzen will, für den der Rat dem Verkauf zugestimmt hat. Dieser anderen Nutzung können wir nicht unsere Zustimmung geben. Der Bedarf an weiterem Wohnraum für Menschen, die sonst keine Wohnung finden können, ist in Laatzen nach wie vor sehr hoch.

 

Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen:

 

1.    Waren der Bürgermeister und die Verwaltung über die (baulichen) Änderungen in den Plänen der KSG informiert?

2.    Waren diese Veränderungen Gegenstand von Erörterungen mit den Laatzener Vertreterinnen und Vertretern in den Gremien der KSG, d.h. dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung?

3.    Welche Vorkehrungen hat die Verwaltung beim Abschluss des Kaufvertrags dafür getroffen, dass das Gebäude zu dem vom Rat beschlossenen Zweck errichtet wird?

4.    Hat die Verwaltung im Vertrag eine Frist gesetzt, bis wann gebaut sein muss?

5.    Hat sich die Verwaltung - über die Möglichkeiten durch die Bauordnung hinaus - ein Kontroll- und Mitspracherecht zur Vertragserfüllung einräumen lassen?

6.    Wurde im Vertrag wenigstens eine Rückkaufoption aufgenommen für die Fälle, dass die KSG nicht bis zum einem festgelegten Zeitpunkt (2017) baut oder etwas Anderes baut?

7.    Wenn dies alles nicht der Fall ist; gibt es irgendeine rechtliche Möglichkeit, den Vertrag rückgängig zu machen?

8.    Warum wurde der Beschluss von der Verwaltung vertraglich nicht so umgesetzt?

9.    Welche Konsequenzen zieht der Bürgermeister aus dem Vorgang?

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Scheibe