- Anfrage der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Scheibe im Rat -
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister,
mit
dem Beschluss zur Drucksache 2015/269 hat der Rat der Stadt die Verwaltung
ermächtigt, ein Grundstück in Alt-Laatzen am Kreuzweg an die KSG zu verkaufen -
mit dem Ziel, dort so schnell wie möglich zunächst ein Gebäude zu errichten,
das zunächst als Flüchtlingsunterkunft dienen und später Wohnraum für Menschen,
die ihren Bedarf nicht auf dem freien Wohnungsmarkt decken können, bieten soll.
Die Fertigstellung war zunächst für 2016, später für 2017 avisiert.
Aus
der Presse haben wir nun erfahren, dass die KSG ihre Pläne geändert hat und nun
dort ein Projekt für genossenschaftliches Wohnen realisieren will. So sehr wir
dieses Projekt grundsätzlich schätzen, so sehr müssen wir auch feststellen,
dass die KSG das Grundstück nicht zu dem Zweck nutzen will, für den der Rat dem
Verkauf zugestimmt hat. Dieser anderen Nutzung können wir nicht unsere
Zustimmung geben. Der Bedarf an weiterem Wohnraum für Menschen, die sonst keine
Wohnung finden können, ist in Laatzen nach wie vor sehr hoch.
Wir
bitten daher um Beantwortung folgender Fragen:
1.
Waren
der Bürgermeister und die Verwaltung über die (baulichen) Änderungen in den
Plänen der KSG informiert?
2.
Waren
diese Veränderungen Gegenstand von Erörterungen mit den Laatzener
Vertreterinnen und Vertretern in den Gremien der KSG, d.h. dem Aufsichtsrat und
der Gesellschafterversammlung?
3.
Welche
Vorkehrungen hat die Verwaltung beim Abschluss des Kaufvertrags dafür
getroffen, dass das Gebäude zu dem vom Rat beschlossenen Zweck errichtet wird?
4.
Hat
die Verwaltung im Vertrag eine Frist gesetzt, bis wann gebaut sein muss?
5.
Hat
sich die Verwaltung - über die Möglichkeiten durch die Bauordnung hinaus - ein
Kontroll- und Mitspracherecht zur Vertragserfüllung einräumen lassen?
6.
Wurde
im Vertrag wenigstens eine Rückkaufoption aufgenommen für die Fälle, dass die
KSG nicht bis zum einem festgelegten Zeitpunkt (2017) baut oder etwas Anderes
baut?
7.
Wenn
dies alles nicht der Fall ist; gibt es irgendeine rechtliche Möglichkeit, den
Vertrag rückgängig zu machen?
8.
Warum
wurde der Beschluss von der Verwaltung vertraglich nicht so umgesetzt?
9.
Welche
Konsequenzen zieht der Bürgermeister aus dem Vorgang?
Mit
freundlichen Grüßen
Heinz
Scheibe