Sachverhalt:
Nach § 107 Abs. 4
Satz 1 2. Halbsatz Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz kann der Rat seine Befugnisse bei
Personalangelegenheiten von Beamtinnen und Beamten für bestimmte Gruppen auf
den Verwaltungsausschuss oder den Bürgermeister übertragen. Von dieser
Gelegenheit der Delegation hat der Rat auf Grundlage der Niedersächsischen
Gemeindeordnung bereits Gebrauch gemacht und am 15.11.2001 die entsprechenden
Delegationsbeschlüsse gefasst.
Durch das Gesetz
zur Modernisierung des niedersächsischen Beamtenrechts, als Ausfluss der
Föderalismusreform I, ist auch das bisherige Niedersächsische Beamtengesetz
reformiert worden. Eine der wesentlichen Änderungen war die Zusammenfassung der
bisherigen vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer
Dienst) zu jetzt zwei Laufbahngruppen (Laufbahngruppe 1 und 2).
Mit dem
Niedersächsischen Besoldungsgesetz ist zum 01.01.2017 darüber hinaus eine neue
Besoldungsordnung in Kraft getreten, welche u.a. ein neues Stufensystem
umfasst.
Weiterhin hat sich
durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz
auch die Rechtsgrundlage für die Delegation von Befugnissen geändert.
Vor diesem
Hintergrund sollten die Delegationsbeschlüsse neugefasst werden.
Jürgen Köhne
Beschlussvorschlag:
Entsprechend seiner
Zuständigkeit gemäß Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz, Niedersächsischem
Beamtengesetz und Niedersächsischem Besoldungsgesetz überträgt der Rat alle Entscheidungen über das Dienstverhältnis von Beamtinnen und Beamten
auf die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister soweit es sich nicht um
Beamtinnen oder Beamte in Leitungsfunktion mit übertragener
Personalverantwortung handelt.
Über die
getroffenen Entscheidungen ist im Rat jeweils zum 30.06. und zum 31.12. eines
jeden Jahres zu berichten.