Betreff
Wohnungsbau in Laatzen
- Stellungnahme der Verwaltung -
Vorlage
2017/160/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

 

Der soziale Wohnungsbau hat die Aufgabe, Menschen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können, mit angemessenen Wohnungen zu versorgen.

 

Die Fragen der GfW zur Situation des sozialen Wohnungsbaus / zum Wohnungsmarkt in Laatzen können wie folgt beantwortet werden:

 

1.         Wie viele Sozialwohnungen gibt es nach Kenntnis der Stadt Laatzen in Laatzen?

Antwort:
Derzeit sind es 558 Wohnungen


2.         Wie viele Sozialwohnungen kamen nach Kenntnis der Stadt Laatzen seit dem Jahr 2010 bis heute jährlich hinzu?

Antwort:
Keine (zuletzt gefördert wurde der Mozartpark im Jahr 2009)

3.         Wie viele Sozialwohnungen fielen nach Kenntnis der Stadt Laatzen im gleichen Zeitraum jährlich aus der Sozialbindung?

Antwort:      
Seit 2009 sind insgesamt 94 Wohnungen aus der Bindung gefallen.

4.         Wie viele Wohnungen fallen nach Kenntnis der Stadt Laatzen in den Jahren 2017 bis 2020 jeweils vermutlich aus der Sozialbindung?

Antwort:      
Keine

5.         Wie viele sind barrierefrei?

Antwort:      
Insgesamt 86 Wohnungen (davon 66 Wohnungen im Mozartpark und
20 Wohnungen in der Engerode)


6.         Wie groß ist aus der Sicht der Stadt Laatzen der Bedarf an Sozialwohnungen gegenwärtig?

Antwort:       
Der Anteil an sozialem Wohnraum im Bestand ist mit 2,79 % sehr gering.

Ausgehend von der sogenannten Armutsgefährdungsquote (weniger als 60 % des durchschnittlichen Monatseinkommens = relative Armut), die in Laatzen derzeit bei einem Anteil von rund 14% an der Gesamtbevölkerung liegt, werden Sozialwohnungen bzw. wird erschwinglicher Wohnraum für ca. 6.000 Personen benötigt.

Im Wohnungsneubau ist der gesamtstädtische Anteil an erschwinglichen Wohnungen mindestens auf den Anteil der Armutsgefährdeten anzuheben (ca. 14 %). Ausgehend von einem Gesamtwohnungsbedarf von 1.600 ‑ 1.750 Wohneinheiten in den kommenden 15 Jahren entspricht dies einem Anteil von mindestens 224 ‑ 245 Wohneinheiten.


7.         Welche demografischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Indikatoren werden herangezogen, um den Bedarf an Sozialwohnungen zu ermitteln?

Antwort:
Die Ermittlung des aktuellen und mittelfristigen Bedarfes an Sozialwohnungen erfolgt auf der Basis der Fortschreibung der Bevölkerungsprognose der Pestel‑Studie aus 2013 und der Daten des Sozialberichtes 2015 der Region Hannover. Hier sind insbesondere die Zahlen der Personen mit Mindestsicherungsleistungen (Seite 103 ff. Sozialbericht 2015 Region Hannover) von Bedeutung sowie die sich daraus ergebende Armutsgefährdungsquote, die in Laatzen derzeit bei einem Anteil von 14 % an der Gesamtbevölkerung (6.000 Personen von rund 42.400 Einwohnern) liegt (Personen mit Mindestsicherungsleistungen sowie andere Personen mit sehr geringem Einkommen).

8.         Wer ist überwiegend Träger des sozialen Wohnungsbaus in Laatzen?

Antwort:
Vonovia
Meravis
WBG der Polizeibeamten eG
Deutsche Wohnen
KSG
Wert Invest
Heimatwerk


9.         Wie hoch waren die jeweiligen Anteile für kommunale oder andere öffentliche Träger, genossenschaftliche Träger, kirchliche Träger, private Träger (bitte nach jährlichen Veränderungen aufschlüsseln)?

Antwort:
Vonovia:
Engerode = Land: 66 bis 72 %, Region: 28 bis 33,8 %

KSG:
Pattenser Str. = Land: 66,45 %, Region: 19,41 %
Kommune: 14,14 %
Am Leinkamp = Land: 80,26 %, Region: 19,74 %

Meravis:
Pattenser Str, Hemminger Weg, Weetzener Weg = Land: 59,79 %,
Region: 26,86 %, Kommune: 13,35 %
Zuckerstr., Dr.-Alex-Schönberg-Str. = Land: 100 %
Brucknerweg = Land: 54,54 %, Region: 22,73 %
Kommune: 22,73 %

WBG der Polizeibeamten eG:
Urnenfeldstr.= Land: 100 %

Heimatwerk:
Zum Anger = Land: 14,54, Region 47,59 %,
Kommune: 37,87 %

Deutsche Wohnen:
Wülferoder Str., Pettenkoferstr.= Land: 100 %


10.      Wie ist das Verhältnis zwischen Sozialem Wohnungsbau und dem normalen Wohnungsbau?

Antwort:
Gesamtzahl der Wohnungen 20.000 (Quelle: Landesamt für Statistik, Zensus 2011).

Bestand an Sozialwohnungen in Laatzen aktuell 558 Wohnungen entspricht einem Anteil von 2,79 %.

11.      Welche Einkommensgrenzen gelten nach Kenntnis der Stadt Laatzen zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines?

Antwort:
1 Person                       17.000 €        (Nettoeinkommen),
2 Personen                  23.000 €
jede weitere Person      3.000 €        zzgl. für jedes Kinder mit Kindergeldbezug nochmals                                          3.000 €

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader