- Stellungnahme der Verwaltung -
Der soziale Wohnungsbau hat die Aufgabe,
Menschen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können,
mit angemessenen Wohnungen zu versorgen.
Die Fragen der GfW zur Situation des
sozialen Wohnungsbaus / zum Wohnungsmarkt in Laatzen können wie folgt beantwortet
werden:
1.
Wie
viele Sozialwohnungen gibt es nach Kenntnis der Stadt Laatzen in Laatzen?
Antwort:
Derzeit sind es 558 Wohnungen
2.
Wie
viele Sozialwohnungen kamen nach Kenntnis der Stadt Laatzen seit dem Jahr 2010
bis heute jährlich hinzu?
Antwort:
Keine (zuletzt gefördert wurde der Mozartpark
im Jahr 2009)
3.
Wie
viele Sozialwohnungen fielen nach Kenntnis der Stadt Laatzen im gleichen
Zeitraum jährlich aus der Sozialbindung?
Antwort:
Seit 2009 sind insgesamt 94 Wohnungen aus
der Bindung gefallen.
4.
Wie
viele Wohnungen fallen nach Kenntnis der Stadt Laatzen in den Jahren 2017 bis
2020 jeweils vermutlich aus der Sozialbindung?
Antwort:
Keine
5.
Wie
viele sind barrierefrei?
Antwort:
Insgesamt 86 Wohnungen (davon 66
Wohnungen im Mozartpark und
20 Wohnungen in der Engerode)
6.
Wie groß ist aus der Sicht der Stadt Laatzen
der Bedarf an Sozialwohnungen gegenwärtig?
Antwort:
Der Anteil an sozialem Wohnraum im
Bestand ist mit 2,79 % sehr gering.
Ausgehend von der sogenannten Armutsgefährdungsquote (weniger als 60 %
des durchschnittlichen Monatseinkommens = relative Armut), die in Laatzen derzeit
bei einem Anteil von rund 14% an der Gesamtbevölkerung
liegt, werden Sozialwohnungen bzw. wird erschwinglicher Wohnraum für ca.
6.000 Personen benötigt.
Im Wohnungsneubau ist der gesamtstädtische Anteil an erschwinglichen Wohnungen
mindestens auf den Anteil der Armutsgefährdeten anzuheben (ca. 14 %). Ausgehend
von einem Gesamtwohnungsbedarf von 1.600 ‑ 1.750 Wohneinheiten in den
kommenden 15 Jahren entspricht dies einem Anteil von mindestens 224 ‑ 245
Wohneinheiten.
7.
Welche
demografischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Indikatoren werden
herangezogen, um den Bedarf an Sozialwohnungen zu ermitteln?
Antwort:
Die Ermittlung des aktuellen und
mittelfristigen Bedarfes an Sozialwohnungen erfolgt auf der Basis der
Fortschreibung der Bevölkerungsprognose der Pestel‑Studie aus 2013 und
der Daten des Sozialberichtes 2015 der Region Hannover. Hier sind insbesondere
die Zahlen der Personen mit Mindestsicherungsleistungen (Seite 103 ff.
Sozialbericht 2015 Region Hannover) von Bedeutung sowie die sich daraus
ergebende Armutsgefährdungsquote, die in Laatzen derzeit bei einem Anteil von
14 % an der Gesamtbevölkerung (6.000 Personen von rund 42.400 Einwohnern) liegt
(Personen mit Mindestsicherungsleistungen sowie andere Personen mit sehr
geringem Einkommen).
8.
Wer ist
überwiegend Träger des sozialen Wohnungsbaus in Laatzen?
Antwort:
Vonovia
Meravis
WBG der Polizeibeamten eG
Deutsche Wohnen
KSG
Wert Invest
Heimatwerk
9.
Wie
hoch waren die jeweiligen Anteile für kommunale oder andere öffentliche Träger,
genossenschaftliche Träger, kirchliche Träger, private Träger (bitte nach
jährlichen Veränderungen aufschlüsseln)?
Antwort:
Vonovia:
Engerode = Land: 66 bis 72 %, Region: 28 bis 33,8 %
KSG:
Pattenser Str. = Land: 66,45 %, Region: 19,41 %
Kommune: 14,14 %
Am Leinkamp = Land: 80,26 %, Region: 19,74 %
Meravis:
Pattenser Str, Hemminger Weg, Weetzener Weg = Land: 59,79 %,
Region: 26,86 %, Kommune: 13,35 %
Zuckerstr., Dr.-Alex-Schönberg-Str. = Land: 100 %
Brucknerweg = Land: 54,54 %, Region: 22,73 %
Kommune: 22,73 %
WBG der Polizeibeamten eG:
Urnenfeldstr.= Land: 100 %
Heimatwerk:
Zum Anger = Land: 14,54, Region 47,59 %,
Kommune: 37,87 %
Deutsche Wohnen:
Wülferoder Str., Pettenkoferstr.= Land: 100 %
10.
Wie
ist das Verhältnis zwischen Sozialem Wohnungsbau und dem normalen Wohnungsbau?
Antwort:
Gesamtzahl der Wohnungen 20.000
(Quelle: Landesamt für Statistik, Zensus 2011).
Bestand an Sozialwohnungen in Laatzen aktuell 558 Wohnungen entspricht einem
Anteil von 2,79 %.
11. Welche Einkommensgrenzen gelten nach
Kenntnis der Stadt Laatzen zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines?
Antwort:
1 Person 17.000 € (Nettoeinkommen),
2 Personen 23.000 €
jede weitere Person 3.000 € zzgl. für jedes Kinder mit
Kindergeldbezug nochmals 3.000
€
Im Auftrag
Thomas Schrader