Bezug: Dr.-Nr.: 2016/322/13 und 2016/322/41
Sachverhalt:
Da hinsichtlich des genauen Standortes des vorgesehenen
Erweiterungsbaus u. a. unter
städtebaulichen und funktionalen Gesichtspunkten weiterer Beratungsbedarf gesehen
wurde, hatten sich sowohl der Ortsrat Laatzen als auch der Ausschuss für Kinder‑ und Jugendhilfeangelegenheiten dafür
ausgesprochen, vor einer abschließenden Entscheidung mögliche
Standortalternativen zu prüfen und zeitnah einen gemeinsamen Ortstermin
durchzuführen.
Am 04.04.2017 wurden den Mitgliedern des Rates und des Ortsrats Laatzen
die beiden alternativen Realisierungsmöglichkeiten auf dem Podest des
Stadthauses (Anbau an den bestehenden Gebäudekomplex oder Errichtung eines
Solitärs) vor Ort erläutert. Ein einheitliches Meinungsbild ergab sich nicht.
Die Verwaltung wurde gebeten, ergänzend weitere Standorte zu prüfen.
Innerhalb des im Rahmen des Programms Soziale Stadt geförderten Quartiers stehen keine geeigneten städtischen Flächen zur Verfügung. Daher wurde zunächst die Möglichkeit der Errichtung einer Kita im Bereich des südlichen Marktplatzes neben dem Plateau des Stadthauses geprüft.
Das Stadthaus und die Kita sind aus dem städtebaulichen Wettbewerb (2009/2010) für das Bildungs‑ und Gesundheitszentrum entstanden. Der Bebauungsplan Nr. 50 B, 14. Änderung gibt die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbes wieder. Die festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche entspricht genau der Fläche des baulich realisierten Plateaus, d. h. planungsrechtlich ist auf dem südlichen Bereich des Marktplatzes ausschließlich eine Bebauung zulässig, die sich innerhalb des Plateaus befindet. Für einen alternativen Standort für den 2. BA der KITA außerhalb des Plateaus müsste somit zunächst das mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf erforderliche Planungsrecht geschaffen werden. Allerdings steht eine Bebauung nicht im Einklang mit dem Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs.
Insgesamt wird in der Machbarkeitsstudie auf der Basis einer
ersten Kosteneinschätzung von Gesamtkosten in Höhe von rund
2,81 Mio. Euro ausgegangen. Gemäß fortgeschriebenem Baukostenindex
ist aktuell von 2,9 Mio. auszugehen. Davon würden rund
2,37 Mio. Euro auf den Erweiterungsbau mit einer Bruttogeschossfläche
von 854 qm und ca.530.000 Euro auf den Umbau (ca. 300 qm)
entfallen. Es ist allerdings darauf hinzuweisen,
dass ggf. eine Anpassung nach Erstellung der Kostenschätzung gemäß DIN 276 erforderlich ist.
Für einen Anbau an
das bestehende Gebäudeensemble spricht neben der Schaffung der benötigten
zusätzlichen Betreuungsplätze auch eine Verbesserung der räumlichen Situation
des Stadthauses durch einige Umbauten im ersten OG im Bestand der Kita.
Aufgrund der
Erfahrungen der bisherigen vier Betriebsjahre werden für das Stadthaus vorrangig
folgende zusätzlichen Räume benötigt:
-
Zwei
Toiletten (Damen/Herren) und eine behindertengerechte Toilette im Obergeschoss.
Der Weg ins Erdgeschoss ist für ältere und insbesondere mobilitätseingeschränkte
Nutzerinnen und Nutzer zeitaufwändig
-
Ein
Mehrzweckraum mit Medienausstattung (wie z. B. Beamer).
Der vorhandene Mehrzweckraum ist ausgebucht und kann den Bedarf nicht abdecken
-
ein
Garderobenraum für Jacken und Mäntel, Rollatoren und Kinderwagen.
Alles wird zurzeit in den Fluren abgestellt, da in den Räumen nicht ausreichend
Platz vorhanden ist und läuft so brandschutztechnischen Vorschriften zuwider.
-
Sowie
(nachrangig) Räume für Beratungsangebote
Bei der Realisierung eines zweigeschossigen Solitärs im Bereich des vorhandenen Baufeldes ist bei einer Bruttogeschossfläche von ca. 854 qm mit Kosten von rund 2,49 Mio. Euro zzgl. der Kosten für die Herrichtung des Außengeländes zu rechnen. Aus brandschutztechnischen Gründen wäre der Bau von zwei Treppenhäusern erforderlich. Weitere Flächen wären für die Unterbringung der Haustechnik erforderlich. Notwendig wäre auch die Einrichtung mindestens einer Essenausgabe‑Küche, eines zusätzlichen Personalraums und eines Aufzugs. Möglich wäre die Schaffung von 50 Kindergarten‑ und 15 Krippenplätzen. Für die dann dreigruppige Einrichtung wäre auch die Einrichtung eines Mehrzweck‑/Bewegungsraumes im Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Die Flächeneffizienz ist bei dieser Lösung gegenüber einem Anbau deutlich geringer.
Es bleibt die Problematik des Anschlusses an das vorhandene Außengelände. Hierzu wäre es erforderlich, den südwestlichen Teil des Plateaus durch einen Zaum einzufassen, damit die Kinder das Außengelände erreichen können, ohne nicht gesicherte, öffentlich zugängliche Flächen queren zu müssen. Grundsätzlich wäre eine Öffnung dieser Fläche außerhalb der Betriebszeiten der Kita möglich, allerdings aufgrund des spezifischen Charakters als Aufenthaltsort nur für die entsprechende Altersgruppe in Begleitung der Eltern geeignet.
Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist bezüglich der Folgekosten festzustellen, dass die wesentlichen Betriebskostenfaktoren (Personalkosten und Sachkosten für die pädagogische Betreuungsarbeit) bei beiden Varianten gleich sind. Unterschiede ergeben sich bei den Verbrauchs- und Reinigungskosten, da der Flächenbedarf für die Kita in einem Solitärgebäude größer ist als bei einem Anbau. Im Fall der Realisierung eines Anbaus könnten im OG rund 285 qm Bruttogeschossfläche an das Stadthaus abgegeben werden. Gegenüber einem Solitär ergibt sich hierdurch bei den jährlichen Kosten für den Kita‑Betrieb eine Einsparung von 10.400 Euro.
Wie bereits mit der Drucksache 2016/322/13 mitgeteilt, hatte die Stadt auf der Basis der o. g. Machbarkeitsstudie für die vorgesehene
Erweiterung der Kita Marktplatz in einem ersten Schritt Mittel in Höhe von 1,4 Mio. € aus dem Förderprogramm der Sozialen Stadt
beantragt. Das Land hat mittlerweile die beantragte Förderung gebilligt. Der formelle
Bescheid steht noch aus. Nunmehr sollen bis zum 1. Juni mit dem Förderantrag 2018 in einem zweiten Schritt weitere
466.600 Euro aus dem
Programm beantragt werden. Für die beantragten Fördermittel ist wie üblich eine
Gegenfinanzierung seitens der Stadt Laatzen in Höhe von einem Drittel der
Kosten erforderlich, in diesem Fall demnach in Höhe von insgesamt 933.400 Euro.
Darüber hinaus besteht ggf. die Möglichkeit, Fördermittel für die
geplante Kita im Rahmen des Förderprogramms "Investitionspakt Soziale
Integration im Quartier 2017"
anzumelden. Mit diesem Förderprogramm werden die bauliche Sanierung und der
Ausbau von Gemeinbedarfs‑ und Folgeeinrichtungen in
Sanierungsgebieten gefördert, die "der Stärkung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts und der sozialen Integration im Quartier" dienen. Die
Förderrichtlinien für dieses Programm liegen derzeit als Entwurf vor und
befinden sich noch in Abstimmung, so dass die Anmeldevoraussetzungen und die
Form der Anmeldung im Detail noch nicht feststehen.
Im Auftrag
Thomas Schrader
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird
beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Umsetzung der in den Drucksachen 2016/322/13
und 2017/150 dargestellten Maßnahme zur
Erweiterung der Kindertagesstätte Marktplatz in Form eines Anbaues an das
bestehende Gebäude einzuleiten. Der bestehende Sperrvermerk wird aufgehoben.