Betreff
Zusatzleistungen zu den Entgelten für die Nutzung der Kindertagesstätten
hier: Ermittlung des Kostendeckungsgrades
- Anfrage der CDU/FDP-Gruppe -
- Stellungnahme der Verwaltung -
Vorlage
2017/112/2
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

 

Zu Frage 1. Wie hoch sind die Kostendeckungsgrade aktuell und warum sind diese in den letzten Jahren gesunken?

 

Leistung (HH-Jahr 2015)

Kostendeckungsgrad insgesamt*

Kostendeckungsgrad nur aus Elternentgelten

12.00 Uhr Betreuung

30,95 %

  5,90 %

13.00 Uhr Betreuung

36,01 %

  9,04 %

14.00 Uhr Betreuung

28,28 %

11,26 %

Ganztagsbetreuung

35,65 %

14,97 %

Krippe

42,11 %

12,26 %

Hort

35,51 %

19,21 %

 

      *beinhaltet sämtliche Erlöse incl. der Landesförderung und WJH

 

Die Kostendeckungsgrade aus Elternentgelten für die verschiedenen Betreuungsarten für den Zeitraum 2013 bis einschließlich 2015 sind der Mitteilung als Anlage beigefügt. Die Daten können in Kürze auch dem auf www.laatzen.de veröffentlichten aktuellen Haushaltsplan, Band I, S. 35 ‑ 36, entnommen werden. Die Gesamtkostendeckungsgrade der einzelnen Betreuungsarten und sonstigen Zusatzleistungen können für 2015 der Drucksache 2017/013 (Produktergebnis 2015, Seiten 68 und 69) entnommen werden. Die beiden Seiten sind dieser Mitteilung ebenfalls beigefügt. Die Kosten‑Leistungs­rechnung für 2016 liegt noch nicht vor.

 

Ursachen für die sinkenden Kostendeckungsgrade sind die allgemeine Preisentwicklung für die Sach- und Verbrauchskosten sowie die tariflichen Einkommenssteigerungen für die Beschäftigten, die zu entsprechenden Mehrkosten geführt haben. Die Elternentgelte sind letztmalig im Jahr 2000 erhöht worden. Im Jahr 2002 wurde das Betreuungsentgelt in allen Betreuungsformen und Entgeltstufen einheitlich um 5 Euro gesenkt. Im Jahr 2005 erfolgte eine weitere Senkung der Elternentgelte in Höhe von 16 Euro für die Betreuungszeiten von 8:00 bis 12:00 Uhr und 8:00 bis 13:00 Uhr sowie um 11 € für die Betreuung von 8:00 bis 14:00 Uhr.

 

Der Kostendeckungsgrad wird in 2016 weiter sinken, da die Erstattung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) durch die Region entfällt. Die Kommunen werden im Gegenzug bei der Regionsumlage entlastet.

 

Zu Frage 2. Wie sind die Kostendeckungsgrade für die Zusatzleistungen, insbesondere für das Mittagessen?

 

Leistung (HH-Jahr 2015)

Kostendeckungsgrad insgesamt*

Kostendeckungsgrad nur aus Elternentgelten

Frühdienst

  9,68 %

  7,96 %

Sonderöffnung/Spätdienst

35,20 %

  1,60 %

Mittagessen

80,01 %

77,90 %

 

       *beinhaltet sämtliche Erlöse incl. der Landesförderung

 

Die Einführung eines kostenpflichtigen Frühdienstes erfolgte im Jahr 2004, das Mittagessen wurde letztmalig im Jahr 2011 erhöht (54,30 €).

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader

 

Anlagen