hier: Ermittlung des Kostendeckungsgrades
- Anfrage der CDU/FDP-Gruppe -
- Stellungnahme der Verwaltung -
Zu Frage 1. Wie hoch sind die Kostendeckungsgrade aktuell und warum sind
diese in den letzten Jahren gesunken?
Leistung (HH-Jahr
2015) |
Kostendeckungsgrad
insgesamt* |
Kostendeckungsgrad
nur aus Elternentgelten |
12.00 Uhr Betreuung |
30,95 % |
5,90 % |
13.00 Uhr Betreuung |
36,01 % |
9,04 % |
14.00 Uhr Betreuung |
28,28 % |
11,26 % |
Ganztagsbetreuung |
35,65 % |
14,97 % |
Krippe |
42,11 % |
12,26 % |
Hort |
35,51 % |
19,21 % |
*beinhaltet sämtliche Erlöse incl. der
Landesförderung und WJH
Die
Kostendeckungsgrade aus Elternentgelten für die verschiedenen Betreuungsarten
für den Zeitraum 2013 bis einschließlich 2015 sind der Mitteilung als Anlage beigefügt.
Die Daten können in Kürze auch dem auf www.laatzen.de veröffentlichten
aktuellen Haushaltsplan, Band I, S. 35 ‑ 36, entnommen
werden. Die Gesamtkostendeckungsgrade der einzelnen Betreuungsarten und
sonstigen Zusatzleistungen können für 2015 der Drucksache 2017/013
(Produktergebnis 2015, Seiten 68 und 69) entnommen werden. Die
beiden Seiten sind dieser Mitteilung ebenfalls beigefügt. Die Kosten‑Leistungsrechnung
für 2016 liegt noch nicht vor.
Ursachen für die
sinkenden Kostendeckungsgrade sind die allgemeine Preisentwicklung für die
Sach- und Verbrauchskosten sowie die tariflichen Einkommenssteigerungen für die
Beschäftigten, die zu entsprechenden Mehrkosten geführt haben. Die
Elternentgelte sind letztmalig im Jahr 2000 erhöht worden. Im Jahr 2002 wurde
das Betreuungsentgelt in allen Betreuungsformen und Entgeltstufen einheitlich
um 5 Euro gesenkt. Im Jahr 2005 erfolgte eine weitere Senkung der
Elternentgelte in Höhe von 16 Euro für die Betreuungszeiten von 8:00 bis
12:00 Uhr und 8:00 bis 13:00 Uhr sowie um 11 € für die Betreuung
von 8:00 bis 14:00 Uhr.
Der
Kostendeckungsgrad wird in 2016 weiter sinken, da die Erstattung der
Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) durch die Region entfällt. Die Kommunen
werden im Gegenzug bei der Regionsumlage entlastet.
Zu Frage 2.
Wie sind die Kostendeckungsgrade für die Zusatzleistungen, insbesondere für das
Mittagessen?
Leistung
(HH-Jahr 2015) |
Kostendeckungsgrad insgesamt* |
Kostendeckungsgrad nur aus Elternentgelten |
Frühdienst |
9,68 % |
7,96 % |
Sonderöffnung/Spätdienst |
35,20 % |
1,60 % |
Mittagessen |
80,01 % |
77,90 % |
*beinhaltet sämtliche Erlöse incl. der Landesförderung
Die Einführung
eines kostenpflichtigen Frühdienstes erfolgte im Jahr 2004, das Mittagessen
wurde letztmalig im Jahr 2011 erhöht (54,30 €).
Im Auftrag
Thomas Schrader
Anlagen