- Feststellungsbeschluss
Sachverhalt:
zu A)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 17.03.2017 bis einschließlich 19.04.2017 statt. Es wurden keine schriftlichen oder zur Niederschrift gebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand parallel zur Beteiligung der
Öffentlichkeit vom 17.03.2017 bis einschließlich 19.04.2017 statt. Insgesamt
wurden 48 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Es
gingen 6 Stellungnahmen ein, die inhaltliche Anmerkungen zum Bebauungsplan
aufführten, sowie 13 Anschreiben, in denen keine Anregungen und Bedenken
geäußert wurden.
Die abgegebenen Stellungnahmen führen zu keiner Änderung des Entwurfes der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes, sodass keine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich ist.
zu B)
Parallel zum Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 139 "Hildesheimer Straße westlich B 443" wird ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.
Um die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Bisher stellte der Flächennutzungsplan für den Bereich der 77. Änderung eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Dauerkleingärten" dar. Diese Darstellung entspricht nicht dem tatsächlichen Bestand. Auf den Flächen befindet sich eine soziale Unterkunft, eine zusätzliche Flüchtlingsunterkunft wird demnächst errichtet. Zudem hat der Baubetriebshof Flächen, die für Ablagerungen genutzt werden.
Die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes soll künftig Gemeinbedarfsflächen mit den Zweckbestimmungen "Soziale Unterkünfte" und "Baubetriebshofflächen" darstellen. Zudem wird eine kleinere Fläche als Versorgungsfläche dargestellt. Damit wird dem Bestand und den geplanten und optionalen Entwicklungen in der vorbereitenden Bauleitplanung entsprochen.
Beschlussvorschlag:
A) Beschluss über das Ergebnis der Beteiligungsverfahren
Dem Abwägungsergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 28.04.2017 (Anlage 3) wird zugestimmt. Von Seiten der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen vor.
B) Feststellungsbeschluss
Die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Laatzen im Bereich "Hildesheimer Straße westlich der B 443" (Anlage 1) mit der Begründung (Anlage 2), jeweils in der Fassung vom 27.04.2017, wird beschlossen.