Betreff
Bebauungsplan Nr. 139 "Hildesheimer Straße westlich B 443"
- Satzungsbeschluss
Vorlage
2014/310/3
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

zu A)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 17.03.2017 bis einschließlich 19.04.2017 statt. Es wurden keine schriftlichen oder zur Niederschrift gebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben. 

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit vom 17.03.2017 bis einschließlich 19.04.2017 statt. Insgesamt wurden 48 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Es gingen 6 Stellungnahmen ein, die inhaltliche Anmerkungen zum Bebauungsplan aufführten, sowie 15 Anschreiben, in denen keine Anregungen und Bedenken geäußert wurden.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen führen zu keiner Änderung des Bebauungsplanentwurfes, sodass keine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich ist.

 

zu B)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz hatte in seiner Sitzung vom 09.12.2014 den Bebauungsplan Nr. 139 "Flüchtlingsheim" aufgestellt, um kurzfristig Planungsrecht für ein Flüchtlingsheim zu schaffen.

 

Durch die Novellierung des Baugesetzbuches, "Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen" vom 25.11.2014, hat sich der damalige Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes erübrigt. Die Baugenehmigung für eine Flüchtlingsunterkunft konnte inzwischen auch ohne Bebauungsplan erteilt werden.

 

Dennoch ist das Bebauungsplanverfahren weiterhin erforderlich, weil der Genehmigungstatbestand des § 246 a Abs. 9 BauGB sich ausschließlich auf Flüchtlingsunterkünfte bezieht. Eine spätere Nutzung der genehmigten Flüchtlingsunterkunft für andere soziale Zwecke oder die Nutzung des Grundstücksareal für andere soziale Unterkünfte wäre ausgeschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 139 hat entsprechend das Ziel, Planungsrecht für soziale Unterkünfte zu schaffen.

 

Zusätzlich soll für das nördlich anschließende Grundstücksareal Planungsrecht für Lagerflächen des städtischen Betriebshofes ermöglicht werden.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Axel Grüning

 

 

 

 

 

Anlagen:

1.         Bebauungsplan Nr. 139 (Stand 27.04.2017)

2.         Begründung mit Anlagen (Stand 27.04.2017)

3.         Auswertung der Behördenbeteiligung (Stand 28.04.2017)

 

Beschlussvorschlag:

A)        Beschluss über das Ergebnis der Beteiligungsverfahren

 

            Dem Abwägungsergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 28.04.2017 (Anlage 3) wird zugestimmt. Von Seiten der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen vor.

 

B)        Satzungsbeschluss

 

            Der Bebauungsplanentwurf Nr. 139 "Hildesheimer Straße westlich B 443" wird als Satzung, die Begründung (Anlage 2) wird als Planbegründung beschlossen; es gelten jeweils die Fassungen vom 27.04.2017.