Betreff
Übersicht über die Zusatzleistungen zu den Entgelten für die Nutzung
der Kindertagesstätten
Vorlage
2017/112
Art
Mitteilung
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Mit Beschluss des Rates vom 02.03.2017 (Drucksachen-Nr.: 2016/322/45) wurde die Verwaltung gebeten, eine Übersicht über die Zusatzleistungen zu den Entgelten für die Nutzung der Kindertagesstätten zu erstellen.

 

Als Zusatzleistungen sollen alle Leistungen in den Kindertagesstätten angesehen werden, die über die Grundbetreuung von 8.00 bis 13.00 Uhr hinausgehen (14.00‑Uhr‑ und Ganztagsgruppen, Früh‑ und Spätdienste, Ferienbetreuung), sowie das Mittagessen.

 

Die Stadt Laatzen bietet innerhalb der Kindergartenbetreuung (3 - 6jährige) Betreuungsformen mit Kernzeiten von 8.00 bis 12.00 Uhr, 8.00 bis 13.00, 8.00 bis 14.00 Uhr und ganztags von 8.00 bis 16.30 Uhr bzw. freitags bis 15.00 Uhr sowie im Krippenbereich (1 bis 2jährige) ganztags und im Hort von 13.00 bis 16.30 (freitags bis 15.00 Uhr) an.

 

Die Entgelte der Entgeltstaffel für die verschiedenen Betreuungsformen können nicht aufgrund eines einheitlichen festgesetzten Stundensatzes berechnet werden, da die von den Eltern zu zahlenden Betreuungsentgelte aus sozialen Gründen seit jeher mit zunehmendem Betreuungsumfang günstiger werden (d. h. mit zunehmendem Betreuungsumfang sinkt der Stundensatz). Insofern können die Entgelte für die über die Grundbetreuung von 8.00 bis 13.00 Uhr hinausgehenden Betreuungszeiten nur für jede Betreuungsform einzeln dargestellt werden. Angegeben ist jeweils die Differenz gegenüber dem Betreuungsumfang bis 13.00 Uhr in den Entgeltstufen B 01 und B 07.

 

Die Zusatzleistungen sind in der folgenden Übersicht (Anlage 1) aufgeführt. Zum besseren Verständnis ist außerdem die aktuelle Entgeltstaffel beigefügt (Anlage 2).

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader