Betreff
Bebauungsplan Nr. 231 „Am Erdbeerhof“
- Anfrage der CDU-Fraktion zu Drucksachen-Nr. 2016/259
- weitere Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2016/335/2
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Die Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 231 „ Am Erdbeerhof“ wurde am 24.1.2017 dem Ortsrat Geldingen durch das Planungsbüro vorgestellt.

 

Dabei wurden die Fragen der Drucksache Nr. 2016/335 wie folgt beantwortet:

 

1. Inwieweit ist eine Anbindung der Verkehrsströme an die Bundesstraße 6 möglich?

2. Inwieweit würde sich dann die Anfahrtzeit von Rettungswagen aus der Rettungswache am Kronsberg in das Plangebiet und die angrenzenden Gebiete (Holzfeld, nordöstlicher Bereich von Gleidingen) bei einer neuen Abfahrt von der B 6 aus Richtung Hannover im Baugebiet „Am Erdbeerhof“ gegenüber den jetzigen Fahrtrouten verkürzen?

3. Inwieweit würde sich dann die Eintreffzeit der Feuerwehr Gleidingen-Rethen aus dem neuen Standort in Einsatzgebiete im südlichen/südöstlichen Teil Gleidingens über die Fahrtstrecke „Braunschweiger Straße – direkte (neue) Auffahrt B 6 in Richtung Hildesheim“ verkürzen?

 

Eine Anbindung an die B6 ist als Abfahrt aus Hannover kommend in die Braunschweiger Straße sowie als Auffahrt in Richtung Hannover von der Triftstraße aus möglich. Eine B6-Anbindung ist aber in einem größeren räumlichen Kontext als im Rahmen dieses Bebauungsplanes zu betrachten, da sie komplexe Auswirkungen auf den Verkehr innerhalb der Ortsteile Rethen und Gleidingen nach sich ziehen würde . Die Frage wird deswegen in die Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes aufgenommen werden und in diesem Rahmen diskutiert werden (noch dieses Jahr). Die Umsetzungen würde nur in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger der Bundesstraße (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, NLBSTV) erfolgen können. Hier müsste noch Überzeugungsarbeit geleistet werden. Bisher wurde seitens der NLBSTV kein Interesse an einer Umsetzung signalisiert.

 

Für den vorliegenden Bebauungsplan sollte die Auffahrt somit nicht zur Bedingung gemacht werden.

 

4. Inwieweit kann der Lärmschutz entlang der B 6 mittels einer Lärmschutzwand

anstatt eines Lärmschutzwalles gestaltet werden?

 

Die Höhe einer reinen Lärmschutzwand ist statisch begrenzt (ca. 4m). Vor Ort wird eine Abschirmungshöhe von 6m vorgesehen um die für die Bebauung erforderliche Schallsituation zu erreichen. Somit wird eine Kombination aus Wall und Wand mit einer Höhe von 6m empfohlen. Diese ermöglicht gleichzeitig ein Minimum an Grundfläche und eine Maximum an Höhe.

 

5. Inwieweit ist eine Anbindung des Plangebietes über eine Straßenführung südlich der Straße Am Springborn an die Hildesheimer Straße vorgesehen?

 

Ein entsprechender Entwurf wurde erarbeitet. Dort wird eine Anbindung des Baugebietes im zweiten Bauabschnitt an die Hildesheimer Straße vorgesehen. In diesem Zuge entsteht auch eine Anbindung für Fußgänger und Radfahrer an die Hildesheimer Straße und damit an die Stadtbahnhaltestelle sowie anliegende Baugrundstücke. Dieser sogenannte „dritte Bauabschnitt“ wird als Drucksache Nr. 2017/110 parallel behandelt.