- Anfrage der CDU-Fraktion zu Drucksachen-Nr. 2016/259
- weitere Stellungnahme der Verwaltung
Die
Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 231 „ Am Erdbeerhof“ wurde am
24.1.2017 dem Ortsrat Geldingen durch das Planungsbüro vorgestellt.
Dabei wurden die
Fragen der Drucksache Nr. 2016/335 wie folgt beantwortet:
1. Inwieweit ist eine Anbindung der
Verkehrsströme an die Bundesstraße 6 möglich?
2. Inwieweit würde sich dann die Anfahrtzeit
von Rettungswagen aus der Rettungswache am Kronsberg in das Plangebiet und die
angrenzenden Gebiete (Holzfeld, nordöstlicher Bereich von Gleidingen) bei einer
neuen Abfahrt von der B 6 aus Richtung Hannover im Baugebiet „Am Erdbeerhof“
gegenüber den jetzigen Fahrtrouten verkürzen?
3. Inwieweit würde sich dann die
Eintreffzeit der Feuerwehr Gleidingen-Rethen aus dem neuen Standort in
Einsatzgebiete im südlichen/südöstlichen Teil Gleidingens über die Fahrtstrecke
„Braunschweiger Straße – direkte (neue) Auffahrt B 6 in Richtung Hildesheim“
verkürzen?
Eine Anbindung an
die B6 ist als Abfahrt aus Hannover kommend in die Braunschweiger Straße sowie
als Auffahrt in Richtung Hannover von der Triftstraße aus möglich. Eine
B6-Anbindung ist aber in einem größeren räumlichen Kontext als im Rahmen dieses
Bebauungsplanes zu betrachten, da sie komplexe Auswirkungen auf den Verkehr
innerhalb der Ortsteile Rethen und Gleidingen nach sich ziehen würde . Die
Frage wird deswegen in die Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes
aufgenommen werden und in diesem Rahmen diskutiert werden (noch dieses Jahr). Die
Umsetzungen würde nur in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger der
Bundesstraße (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, NLBSTV)
erfolgen können. Hier müsste noch Überzeugungsarbeit geleistet werden. Bisher
wurde seitens der NLBSTV kein Interesse an einer Umsetzung signalisiert.
Für den
vorliegenden Bebauungsplan sollte die Auffahrt somit nicht zur Bedingung
gemacht werden.
4. Inwieweit kann der Lärmschutz entlang der
B 6 mittels einer Lärmschutzwand
anstatt eines Lärmschutzwalles gestaltet
werden?
Die Höhe einer reinen
Lärmschutzwand ist statisch begrenzt (ca. 4m). Vor Ort wird eine Abschirmungshöhe
von 6m vorgesehen um die für die Bebauung erforderliche Schallsituation zu
erreichen. Somit wird eine Kombination aus Wall und Wand mit einer Höhe von 6m
empfohlen. Diese ermöglicht gleichzeitig ein Minimum an Grundfläche und eine
Maximum an Höhe.
5. Inwieweit ist eine Anbindung des
Plangebietes über eine Straßenführung südlich der Straße Am Springborn an die
Hildesheimer Straße vorgesehen?
Ein entsprechender
Entwurf wurde erarbeitet. Dort wird eine Anbindung des Baugebietes im zweiten
Bauabschnitt an die Hildesheimer Straße vorgesehen. In diesem Zuge entsteht
auch eine Anbindung für Fußgänger und Radfahrer an die Hildesheimer Straße und
damit an die Stadtbahnhaltestelle sowie anliegende Baugrundstücke. Dieser
sogenannte „dritte Bauabschnitt“ wird als Drucksache Nr. 2017/110 parallel
behandelt.