Betreff
Übertragung der Aufgaben nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht an die Region Hannover
Vorlage
2017/106
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Region Hannover hat mit Schreiben vom 13.06.2016 die grundsätzliche Bereitschaft zu einer Übernahme der Aufgaben nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht gem. § 165 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erklärt.

 

Die Stadt Laatzen nimmt die Aufgaben der Unteren Waffenbehörde nach § 159 Abs. 3 Nr. 3 NKomVG seit der Regionsbildung wahr. Zuletzt betrug der Stellenanteil 45 % (Produktverantwortung, Grundsatzsachbearbeitung, Sachbearbeitung) einer Vollzeitkraft A11. Die Stadt Laatzen kann die Aufgaben der Waffenbehörde gem. § 165 Abs. 2 NKomVG gegen eine Kostenerstattung an die Region Hannover abgeben.

 

Die 391 waffenrechtlichen gebührenpflichtigen Verfahren (Ausstellung Kleine Waffenscheine - KWS - und Waffenbesitzkarten, Waffenerwerbe und -überlassungen, Versagungen, Widerrufe usw.) und 9 sprengstoffrechtlichen Verfahren im Jahr 2016 waren mit Einnahmen in Höhe von ca. 11.000 € verbunden (Ausgaben für Formulare, Fachliteratur usw. sind bereits abgezogen).

 

Der eingesetzte Personalkostenanteil beträgt ca. 31.000 €, des Weiteren sind noch IT-Kosten (Software, Administratortätigkeiten, spezieller Drucker usw.) von ca. 3.300 € (2016) sowie weitere Personalkostenanteile (z. B. Buchungskräfte) zu berücksichtigen.

 

Die Region Hannover geht mit dem vorliegenden Vereinbarungsentwurf von einem Vollzeitstellenanteil von insgesamt 31 % aus, der sich aus Anteilen der Entgeltgruppen 9a und 9b zusammensetzt. Dabei wird seitens der Region Hannover auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit anderen Kommunen, für die die Region Hannover die Aufgaben der Waffenbehörden bereits seit der Regionsbildung wahrnimmt, davon ausgegangen, dass 40 % der entstehenden Kosten durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden. Damit ergeben sich voraussichtlich durch die Stadt Laatzen zu erstattende Kosten von 14.000 € jährlich. Es wäre daher bei Abgabe der Aufgaben mit einer Kosteneinsparung von ca. 20.000 € jährlich zu rechnen, wobei die Gebührenhöhe von der Anzahl der Verfahren abhängig ist und von Jahr zu Jahr variieren kann.

 

Durch die Wahrnehmung der Aufgabe bei der Region Hannover werden sich deutliche Synergien erzielen lassen, die sich in der vorgenannten voraussichtlichen Kosteneinsparung für die Stadt Laatzen niederschlagen. Die Zahl der zu bearbeitenden Fälle wird es der Region Hannover ermöglichen, die Aufgabenwahrnehmung so zu strukturieren, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils Teilaufgaben wahrnehmen und beispielweise nicht jede/r Mitarbeiter/in auch Grundsatzfragen zu klären bzw. umfangreiche Untersagungsverfahren zu führen haben wird.

 

Des Weiteren wird die Bearbeitungszeit bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Waffenbehörde, die keine anderen Aufgaben haben, geringer sein als bei der Stadt Laatzen, wo neben der Bearbeitung der waffenrechtlichen Aufgaben häufig auch andere ordnungsbehördliche Aufgaben mit hoher Priorität wahrgenommen werden müssen.

 

Von den derzeit gespeicherten (tatsächlichen) ca. 340 Waffenbesitzerinnen und -besitzern (ohne KWS) sind 117 Personen im Besitz eines Jagdscheins, für dessen Bearbeitung die Region ohnehin zuständig ist (eine Bearbeitung ist hierfür alle 3 Jahre erforderlich). Die Waffenbehörde der Region Hannover befindet sich zentral im Regionsgebäude in der Hildesheimer Str. 20, so dass ein persönlicher Besuch auch dort ohne größere Mühen für die Einwohnerinnen und Einwohner aus Laatzen möglich ist.

 

Die Übernahme der Aufgaben nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht erfolgt in Abstimmung mit der Region Hannover frühestens zum 01.01.2018, ggfs. auch zu einem späteren Zeitpunkt, sofern die notwendigen organisatorischen und personellen Voraussetzungen bis zum 31.12.2017 nicht vorliegen bzw. nicht geschaffen werden konnten.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Aufgaben nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht werden an die Region Hannover entsprechend des beigefügten Vereinbarungsentwurfs übertragen. Die Übertragung erfolgt in Abstimmung mit der Region Hannover frühestens zum 01.01.2018, ggfs. auch zu einem späteren Zeitpunkt, sofern die notwendigen organisatorischen und personellen Voraussetzungen dort bis zum 31.12.2017 nicht vorliegen bzw. nicht geschaffen werden konnten.