Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
- Veränderung der Hundesteuer in Laatzen -
- Stellungnahme der Verwaltung -
Vorlage
2016/322/17
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Derzeit werden in Laatzen 1798 Hunde versteuert. Das daraus resultierende Steueraufkommen beläuft sich auf 180.237,00.€.

 

Die Anzahl der gemeldeten Hunde entwickelt sich seit 2012 mit 1.712 bis teilweise 1.810 Hunden entsprechend der wachsenden Einwohnerzahl und unterliegt keinen großen Schwankungen.

 

Auch die im Rahmen der Personalmöglichkeiten durchgeführten Hundekontrollen sowohl „auf der Straße“ als auch durch Auswertungen des Internets und des allgemeinen Anzeigenmarktes, sowie die Verarbeitung von Meldungen (anonym und namentlich) aus der Einwohnerschaft haben nicht zu nennenswerten Zugängen im Hundebestand und somit zur Erhöhung der Hundesteuereinnahmen geführt.

 

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Jahressteuer, deren betragsmäßige Höhe zu Beginn des Jahres feststeht und im laufenden Jahr nicht mehr zu verändern ist. Eine Senkung des derzeitigen Steuersatzes um 10,00 € je Kategorie würde ab 2018 zu Mindereinnahmen in Höhe von jährlich ca. 17.980 € führen.

 

Bei der unterjährigen An- oder Abmeldung eines Hundes wird der Jahressteuersatz des Tieres entsprechend der zu versteuernden Monate anteilig festgesetzt. Im Gegensatz zur freien Wirtschaft bestehen im Steuerrecht bei der zu ermittelnden Steuerschuld keine Abrundungsmöglichkeiten. Es ist daher bei der Festlegung des jährlichen Steuersatzes ein durch 12 teilbarer Jahresbetrag zu wählen, aus dem sich dann 12 identische Monatsbeträge errechnen würden.

 

Bei einer Kommune in der Größenordnung der Stadt Laatzen ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass ca. 15 – 20 Prozent der gehaltenen Hunde nicht gemeldet sind. Wenn dieser allgemeine Erfahrungswert auch auf die Stadt Laatzen zutrifft, bedeutet das einen Einnahmeausfall von 25.600 € - 34.200 €.

 

Die Personalkosten für eine ständige Hundekontrolle belaufen sich bei einem halbtäglichen Personaleinsatz jährlich auf ca. 21.800 €. Ob mit einer derartigen Dauerpräsenz jedoch alle Hundehalter/-innen, die ihrer Steuerpflicht nicht nachkommen ermittelt werden können, bliebe fraglich. Selbst bei einer derartigen Kontrolldichte ist davon auszugehen, dass ein Restbestand an Hunden von ca. 5 – 10 % (89 – 178 Hunde) weiterhin nicht registriert bliebe. Insoweit ist davon auszugehen, dass sich bei der Hundesteuer voraussichtlich eine Bruttomehreinnahme von 17.000 € ergeben könnte.

 

Unter Berücksichtigung der beabsichtigten Steuersenkung in Höhe von 17.980,00 € würde insgesamt betrachtet die gesamte Maßnahme zu einer Mindereinnahme bei der Hundesteuer in Höhe von 980,00 € führen und zu einem Mehraufwand bei dem Personalkosten von ca. 21.800 €.  

 

Verstöße gegen die in der Hundesteuersatzung enthaltenen Meldepflichten werden bereits seit mehreren Jahren entsprechend der rechtlichen Grundlagen geahndet. Unter Würdigung des jeweiligen Sachverhaltes und der besonderen Berücksichtigung der Dauer der Pflichtverletzung wird eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe dieses im Ermessenswege festzulegenden Betrages hat sich in der Vergangenheit zwischen 35,00 € - 500,00 € bewegt. Derzeit werden je Jahr ca. 35 mögliche Verstöße geprüft und daraus resultierend ca. 20 Bußgeldverfahren durchgeführt. Die Erhöhung dieser Verfahren durch die Ermittlung möglicher bislang unbekannter Verstöße dürfte zu weiterem Personaleinsatz und entsprechenden Kostenführen.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Stefan Zeilinger