- Veränderung der Hundesteuer in Laatzen -
- Stellungnahme der Verwaltung -
Derzeit werden in
Laatzen 1798 Hunde versteuert. Das daraus resultierende Steueraufkommen beläuft
sich auf 180.237,00.€.
Die Anzahl der
gemeldeten Hunde entwickelt sich seit 2012 mit 1.712 bis teilweise 1.810 Hunden
entsprechend der wachsenden Einwohnerzahl und unterliegt keinen großen
Schwankungen.
Auch die im Rahmen
der Personalmöglichkeiten durchgeführten Hundekontrollen sowohl „auf der
Straße“ als auch durch Auswertungen des Internets und des allgemeinen
Anzeigenmarktes, sowie die Verarbeitung von Meldungen (anonym und namentlich)
aus der Einwohnerschaft haben nicht zu nennenswerten Zugängen im Hundebestand
und somit zur Erhöhung der Hundesteuereinnahmen geführt.
Bei der Hundesteuer
handelt es sich um eine Jahressteuer, deren betragsmäßige Höhe zu Beginn des
Jahres feststeht und im laufenden Jahr nicht mehr zu verändern ist. Eine
Senkung des derzeitigen Steuersatzes um 10,00 € je Kategorie würde ab 2018 zu
Mindereinnahmen in Höhe von jährlich ca. 17.980 € führen.
Bei der
unterjährigen An- oder Abmeldung eines Hundes wird der Jahressteuersatz des
Tieres entsprechend der zu versteuernden Monate anteilig festgesetzt. Im
Gegensatz zur freien Wirtschaft bestehen im Steuerrecht bei der zu ermittelnden
Steuerschuld keine Abrundungsmöglichkeiten. Es ist daher bei der Festlegung des
jährlichen Steuersatzes ein durch 12 teilbarer Jahresbetrag zu wählen, aus dem
sich dann 12 identische Monatsbeträge errechnen würden.
Bei einer Kommune
in der Größenordnung der Stadt Laatzen ist erfahrungsgemäß davon auszugehen,
dass ca. 15 – 20 Prozent der gehaltenen Hunde nicht gemeldet sind. Wenn dieser
allgemeine Erfahrungswert auch auf die Stadt Laatzen zutrifft, bedeutet das
einen Einnahmeausfall von 25.600 € - 34.200 €.
Die Personalkosten
für eine ständige Hundekontrolle belaufen sich bei einem halbtäglichen
Personaleinsatz jährlich auf ca. 21.800 €. Ob mit einer derartigen Dauerpräsenz
jedoch alle Hundehalter/-innen, die ihrer Steuerpflicht nicht nachkommen
ermittelt werden können, bliebe fraglich. Selbst bei einer derartigen
Kontrolldichte ist davon auszugehen, dass ein Restbestand an Hunden von ca. 5 –
10 % (89 – 178 Hunde) weiterhin nicht registriert bliebe. Insoweit ist davon
auszugehen, dass sich bei der Hundesteuer voraussichtlich eine
Bruttomehreinnahme von 17.000 € ergeben könnte.
Unter
Berücksichtigung der beabsichtigten Steuersenkung in Höhe von 17.980,00 € würde
insgesamt betrachtet die gesamte Maßnahme zu einer Mindereinnahme bei der
Hundesteuer in Höhe von 980,00 € führen und zu einem Mehraufwand bei dem
Personalkosten von ca. 21.800 €.
Verstöße gegen die
in der Hundesteuersatzung enthaltenen Meldepflichten werden bereits seit
mehreren Jahren entsprechend der rechtlichen Grundlagen geahndet. Unter
Würdigung des jeweiligen Sachverhaltes und der besonderen Berücksichtigung der
Dauer der Pflichtverletzung wird eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe dieses im
Ermessenswege festzulegenden Betrages hat sich in der Vergangenheit zwischen
35,00 € - 500,00 € bewegt. Derzeit werden je Jahr ca. 35 mögliche Verstöße
geprüft und daraus resultierend ca. 20 Bußgeldverfahren durchgeführt. Die
Erhöhung dieser Verfahren durch die Ermittlung möglicher bislang unbekannter
Verstöße dürfte zu weiterem Personaleinsatz und entsprechenden Kostenführen.
Im Auftrag
Stefan Zeilinger