Betreff
17. Änderung der Straßenreinigungssatzung
Vorlage
074/2008/2
Aktenzeichen
664 Ji
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Feuerschutz hat in seiner Sitzung am 30.06.2008 die Entscheidung der Drucksache 074/2008 zur Modifizierung durch die Verwaltung in die Fraktionen zurückverwiesen.

 

Die Ausschussmitglieder folgen in Ihrer Ansicht der des Ortsrates Laatzen und wollen eine vorrübergehende Übertragung von Winterdienstpflichten auf sanierten Straßen im Stadtgebiet Laatzen vermeiden, da auch ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger von dieser Regelung betroffen wären. Die Einführung einer gesonderten Winterdienstgebühr wird von der Verwaltung in bezug auf die Höhe der einzuführenden Gebühr und des damit erwarteten Verwaltungsaufwandes nicht befürwortet.

 

Lt. Rechtsprechung ist es den Gremien einer Gemeinde vorbehalten Ausnahmeregelungen in der Straßenreinigungssatzung zu beschließen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Winterdienst in den sanierten Straßen, in denen für einen befristeten Zeitraum durch Bau- oder sonstige Arbeiten eine maschinelle Straßenreinigung im Sommer nicht möglich ist, nicht auf die Anlieger zu übertragen, sondern ihn weiterhin durch die Stadt Laatzen durchführen zu lassen.

 

Die Kosten für den durchgeführten Winterdienst dürfen nicht in die Gebührenkalkulation einfließen. Diese Kosten sind über die Kosten- und Leistungsrechnung zu ermitteln und im Rahmen der städtischen Interessenquote auf den allgemeinen Haushalt umzulegen.

 

Z. Zt. sind alle sanierten Straßen, die nicht maschinell gekehrt werden können, im nachrangigen Winterdienst eingestuft.

Im Hinblick auf die vergangenen milden Winter sind die zu erwartenden Kosten geringfügig. Aufgrund der Geringfügigkeit ist eine Neukalkulation der Gebühren und eine evtl. Ermäßigung der Gebühren, aber auch eine Erhöhung der städtischen Interessenquote nicht zu erwarten.

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der vorliegende Entwurf der 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Laatzen (Straßenreinigungs- und –gebührensatzung) wird als Satzung beschlossen. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil der Niederschrift.

 

Anlagen:

 

 

 

17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Laatzen (Straßenreinigungs- und -gebührensatzung)

 

 

Aufgrund der §§ 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) und in Verbindung mit den §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am ________________ folgende 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Laatzen (Straßenreinigungs- und -gebührensatzung) vom 26.11.1987 beschlossen:

 

Artikel 1

 

1. § 9 wird wie folgt um einen Absatz 3 erweitert:

 

"Ist auf einer Straße, die in der Straßenliste (Anhang zur Straßenreinigungssatzung) aufgeführt ist, die maschinelle Straßenreinigung aufgrund einer Sanierungs- oder anderen Baumaßnahme technisch für einen befristeten Zeitraum nicht möglich, wird die Straßenreinigung für diese Zeit ausgesetzt. Die Reinigungspflicht wird für diesen Zeitraum gem. § 4 auf die Eigentümer der anliegenden bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen. Die Gebührenpflicht entfällt für diesen Zeitraum. Die Regelungen für den Winterdienst bleiben hiervon unberührt. “

 

 

Artikel 2

 

 

Die Satzung tritt am 01. Januar 2008 in Kraft.

 

 

Laatzen, ______________

 

Stadt Laatzen

 

 

 

Prinz

Bürgermeister