Sachverhalt:
Mit Ablauf des 30.06.2008 wird die derzeitige Gleichstellungsbeauftragte Frau Anderson in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eintreten. Aus diesem Grund habe ich die Stelle zur Wiederbesetzung intern ausgeschrieben.
Aus dem Kreis der Bewerberinnen habe ich mich aufgrund des beruflichen Werdeganges und des im Vorstellungsgespräch hinterlassenen persönlichen Eindrucks für Frau Nina Faber, wohnhaft in 30171 Hannover, Oesterleystraße 12, entschieden. Frau Faber ist derzeit im Kinder- und Jugendzentrum Laatzen tätig.
Ich schlage daher vor, Frau Nina Faber gem. § 5a Abs. 3 NGO zur Gleichstellungsbeauftragten zu berufen.
Der Zeitpunkt der Aufgabenübernahme und -wahrnehmung der neuen Gleichstellungsbeauftragten sollte jedoch abhängig von der noch zu regelnden personellen Nachfolge von Frau Faber stattfinden. Dieser Zeitpunkt wird frühestens der 01.08.2008 sein. Im Rahmen einer zur Zeit laufenden Ausschreibung wird zeitgleich nach einer Nachfolge für Frau Faber gesucht.
Thomas Prinz
Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der
Verwaltungsausschuss empfiehlt:
Der
Rat beschließt:
Frau Nina Faber wird in
das Amt der Gleichstellungsbeauftragten berufen.
Die tatsächliche
Aufgabenübertragung und -wahrnehmung erfolgt, wenn die personelle Nachfolge für
Frau Faber im Kinder- und Jugendzentrum Laatzen geregelt ist.