Betreff
Wahl der Ratsvorsitzenden oder des Ratsvorsitzenden
Vorlage
112/2008
Art
Mitteilung

Ratsherr und Ratsvorsitzender Wolfgang Ehrenteit ist am 20. Juni 2008 verstorben. Aus diesem Grund hat der Rat gemäß § 43 (1) NGO in seiner nächsten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Ratsmitgliedes aus seiner Mitte die Ratsvorsitzende oder den Ratsvorsitzenden für den Rest der Wahlperiode zu wählen.

 

Ältestes Ratsmitglied ist Ratsherr Ohms.

 

Das Wahlverfahren richtet sich nach § 48 NGO. Danach wird schriftlich gewählt. Ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

 

Gewählt ist diejenige Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat
(21 Stimmen). Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein

zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat.

 

In Vertretung

 

 

 

 

 

Arne Schneider