Sachverhalt:
Am 20. Juni 2008 verstarb Ratsherr Wolfgang Ehrenteit. Herr Ehrenteit war der Vertreter der Stadt Laatzen im Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Bruchriede. Für Herrn Ehrenteit ist ein Nachfolger zu bestimmen.
Nach § 111 NGO werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in die Gesellschafterversammlung oder in einem der Gesellschafterversammlung entsprechenden Organ von Eigengesellschaften oder von Unternehmen oder Einrichtungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vom Rat gewählt.
Die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter sind an die Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden. Der Auftrag an die Vertreterin oder den Vertreter kann jederzeit widerrufen werden, so dass die Geltendmachung der Inhaberrechte nicht beeinträchtigt wird.
Thomas Prinz
Beschlussvorschlag:
Für den Ratsherrn Ehrenteit wird Ratsmitglied _____________ Vertreter im Verbandsausschuss Wasser- und Bodenverband Bruchriede.