Sachverhalt:
Mit Umstieg in die Doppik wird nach GemHKVO §4 der Haushalt in Teilhaushalte gegliedert. Die Gliederung entspricht der örtlichen Verwaltungsgliederung. In jedem Teilhaushalt werden die wesentlichen Produkte mit den dazugehörenden Leistungen und die zu erreichenden Ziele mit den dazu geplanten Maßnahmen beschrieben sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt.
Für das Team Rechnungsprüfung wird somit ein eigener
Teilhaushalt gebildet. Die Aufgaben der
Rechnungsprüfung ergeben sich aus § 119 NGO und der Rechnungsprüfungsordnung
der Stadt Laatzen. Die daraus abgeleiteten Ziele, der Leistungsumfang und die
Kennzahlen wurden in der anliegenden Produktbeschreibung abgebildet.
Gemäß § 118 NGO ist das
Rechnungsprüfungsamt dem Rat unmittelbar unterstellt.
In Vertretung
Arne Schneider
Beschlussvorschlag:
Die anliegende Produktbeschreibung für das Team Rechnungsprüfung mit den dazugehörigen Kennzahlen und Zielen soll Bestandteil des Haushaltsplans werden.