Betreff
Kofinanzierung des Programms "Schulverweigerung - Die 2. Chance"
Vorlage
106/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Bundesprogramms „Die zweite Chance“, einem Programm zur Reintergration von aktiven und passiven Schulverweigerern, beabsichtigt die Leine-Volkshochschule sich um einen von bundesweit 200 einzurichtenden Standorten zu bewerben. Derzeit arbeitet die Leine-VHS an einem entsprechenden Konzept. Gespräche mit den betroffenen Schulen werden derzeit geführt. Die Bewerbungsfrist endet am 27.06.2008.

 

Zur Bewerbung ist es erforderlich, dass eine Zusage des zuständigen Jugendhilfeträgers zur Kofinanzierung vorliegt. Derzeit wird von jährlichen Kosten i.H.v. Eur 120.000 ausgegangen. Hiervon sind von der Stadt Laatzen 55 %, d.h. Eur 66.000, zu tragen. 2008 beträgt der Anteil für die Zeit vom 01.09. – 31.12. Eur 22.000, 2009 und 2010 je Eur 66.000 und 2011 Eur 44.000. Für das Jahr 2008 stehen Mittel aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer zur Verfügung.

 

Im Bereich der Stadt Laatzen sind derzeit 22 mit erstem Wohnsitz gemeldete Schülerinnen und Schüler (14 Jahre und älter) durch Schulpflichtverletzungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren bekannt.

 

Mit dem Modellprogramm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sollen Schülerinnen und Schüler, die sich von der Schule losgesagt haben bzw. „Ausstiegsverhalten“ zeigen, wieder in die Schule integriert werden. Das Ziel des Programms ist die Integration der beteiligten Schülerinnen und Schüler mit schulverweigernder Haltung in das Regelschulsystem. Die Reintegration soll vor allem durch ein Unterstützungsprogramm erreicht werden, das sich auf ganzheitliches Lernen ausrichtet und schulische, soziale sowie emotionale Bildung und Förderung mit einbezieht. Es wird davon ausgegangen, dass die Betreuung und Förderung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Ganztagsangebotes besonders nachhaltige Reintegrationseffekte erzielt, da hierdurch im besonderen Maße die schulischen Bildungsangebote mit den vor Ort zur Verfügung stehenden sozialpädagogischen Unterstützungsleistungen verbunden werden können.


Die Erreichung des zentralen Ziels des Programms setzt eine enge Vernetzung der Jugendhilfe mit den verschiedenen Kooperationspartnern auf örtlicher Ebene voraus. Hierbei gilt es, für die Zusammenarbeit einen verbindlichen und zuverlässigen sowie „zielorientierten“ Rahmen zu schaffen, der eine konstruktive Verschränkung der vorhandenen institutionellen Ressourcen zur Unterstützung der Reintegrationsprozesse junger Menschen ermöglicht. Es gilt deshalb vor allem, die Einbeziehung folgender Netzwerkpartner bei der Durchführung des Programms auf örtlicher Ebene sicherzustellen:

·        Beteiligung der Schulen

·        Zusammenarbeit mit sozialen Diensten / Einrichtungen

·        Vernetzung mit örtlich relevanten Bildungs- und anderen Trägern

·        Kooperation mit der Polizei


Das ESF-Modellprogramm will Schüler und Schülerinnen einbeziehen, die

1.      eine Schule des allgemein bildenden Schulwesens besuchen,

2.      sich in Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff SGB VIII befinden oder einen entsprechenden – durch das Jugendamt bestätigten - Hilfebedarf haben,

3.      als Schulverweigerer gelten, die wiederholt und seit längerem ohne Entschuldigung der Schule fern geblieben sind bzw. fern bleiben,

4.      durch die Verweigerungshaltung einen Schulabschluss sichtbar gefährden.


Die Umsetzung des Programms erfolgt auf örtlicher Ebene durch die Einrichtung von Koordinierungsstellen „Schulverweigerung – Die zweite Chance“. Diese sind auf örtlicher Ebene die zentrale Anlaufstelle, die die Koordination aller für die schulische und soziale Integration des Schülers / der Schülerin erforderlichen Unterstützungsangebote übernimmt, ggf. einleitet und begleitet, mit allen Beteiligten (Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Fachkräfte sozialer Dienste etc.) abstimmt und deren Erfolg kontrolliert.

Dieser Aufgabenbereich soll so zugeschnitten sein, dass die Koordination der unmittelbaren sozialpädagogischen Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und der Schule in einer Hand liegt. Zudem kann in dieser Funktion auch Kontaktpflege zu den örtlich vorhandenen Netzwerken wahrgenommen bzw. geregelt werden. So sollte auch die Akquise ehren- oder nebenamtlicher Personen, die in die Hilfeprozesse unterstützend und begleitend für einzelne Schülerinnen und Schüler einzubinden sind, angesiedelt sein.

Zentrale Aufgabenschwerpunkte der Koordinierungsstellen sind:

·        Organisation eines Ganztagsangebots in der Kombination schulischer und sozialer Begleitung und Unterstützung.

·        Übernahme des Fallmanagements für jede/n Schüler/in.

·        Koordination und zentrale Anlaufstelle am Standort sowohl für alle beteiligten Fachkräfte und Netzwerkpartner als auch für die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern.

·        Koordination der Umsetzung des Reintegrationskonzepts, Bereitstellung des Transfer-Rahmens für die (interne) Öffentlichkeit (Vernetzung mit Schule, Vernetzung mit dem näheren sozialen Umfeld der Schule) – und Sicherung der Kontinuität.

·        Erfolgscontrolling / Fallverlaufskontrolle.

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Arne Schneider

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Laatzen sichert die Kofinanzierung für die Bewerbung der Leine-VHS zur Teilnahme am Programm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ im Gebiet der Stadt Laatzen für die Dauer der Programmlaufzeit von 2008 bis 2011. Hierfür werden gegebenenfalls Haushaltsmittel im Jahr 2008 i.H.v. Eur 22.000, für die Jahre 2009 und 2010 i.H.v. je Eur 66.000 sowie für 2011 i.H.v. Eur 44.000 bereitgestellt.