Betreff
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Mitglieder des Ortsrates
Vorlage
2016/311
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Nach § 91 (4) Satz
4 NKomVG werden sämtliche Mitglieder des Ortsrates zu Beginn der ersten Sitzung
von der/dem bisherigen Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister verpflichtet, ihre
Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen, die Gesetze
zu beachten sowie gleichzeitig gemäß § 91 (4) NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG auf die
ihnen nach den §§ 40 - 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen.
Der Wortlaut
der §§ 40 - 42 NKomVG ist dieser Drucksache als Anlage beigefügt.
Jürgen Köhne
Beschlussvorschlag:
Die
Verpflichtung der Mitglieder des Ortsrates nach § 91 (4) NKomVG i.V.m. § 60
NKomVG und die Pflichtenbelehrung nach § 91 (4) NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG ist
erfolgt.