Betreff
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Mitglieder des Ortsrates
Vorlage
2016/311
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 91 (4) Satz 4 NKomVG werden sämtliche Mitglieder des Ortsrates zu Beginn der ersten Sitzung von der/dem bisherigen Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen, die Gesetze zu beachten sowie gleichzeitig gemäß § 91 (4) NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 - 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen.

 

Der Wortlaut der §§ 40 - 42 NKomVG ist dieser Drucksache als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Jürgen Köhne

 

 

Anlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verpflichtung der Mitglieder des Ortsrates nach § 91 (4) NKomVG i.V.m. § 60 NKomVG und die Pflichtenbelehrung nach § 91 (4) NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG ist erfolgt.