Betreff
Festlegung der Zahl der Beigeordneten
Vorlage
2016/292
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss besteht gemäß § 74
(2) NKomVG bei 40 Ratsfrauen und Ratsherren aus 8 Beigeordneten.
In Gemeinden, deren Vertretung 16 bis 44
Abgeordnete hat, kann der Rat beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten
für die Dauer der Wahlperiode um 2 erhöht.
Der Rat hat in der ablaufenden Wahlperiode
von dieser gesetzlichen Regelung Gebrauch gemacht.
Jürgen Köhne
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die Anzahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss für die Dauer der bis zum 31.10.2021 laufenden Wahlperiode um 2 auf insgesamt 10 zu erhöhen (§ 74 Absatz 2 NKomVG).