- Verlängerung des Geltungsdauer der Veränderungssperre -
Sachverhalt:
Die im Mai 2006 von der Fa. Windwärts GmbH beantragte Erteilung eines Standortvorbescheids gem. § 9 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen auf der "Erweiterungsfläche Meerberg" wurde von der Region Hannover im November 2007 abschlägig beschieden. Hiergegen hat die Antragstellerin fristgerecht Widerspruch eingelegt.
Durch die Ablehnung dieses Antrags seitens der Region Hannover - wegen einerseits der Veränderungssperre Nr. 19 der Stadt Laatzen, andererseits wegen der versagten Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 18 a Luftverkehrsgesetz - sieht sich die Stadt Laatzen in ihrer stets vertretenen, auf § 35 (3) Nr. 8 BauGB gestützten Rechtsauffassung zur Unzulässigkeit von vier etwa 100 m hohen Windkraftanlagen innerhalb der im Anlagenschutzbereich der Streckennavigationsanlage DVOR/ DME Leine" gelegenen "Erweiterungsfläche Meerberg" bestätigt.
In Anbetracht dessen, dass die Ablehnung des Antrags
auf Standortvorbescheid vom 15.11.2007
aufgrund des laufenden Widerspruchverfahrens noch nicht bestandskräftig ist,
empfiehlt die Verwaltung, die
Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 19 um zunächst ein weiteres Jahr zu
verlängern.
Im Einzelnen:
1) Die gemäß Drucksache
Nr. 097/2006 vom 06.07.2006 am
18.07.2006 vom Rat der Stadt Laatzen
beschlossene Veränderungssperre (VSP) Nr. 19 für den Geltungsbereich
des (künftigen) Bebauungsplanes Nr. 309 "Lindenberg/Meerberg West"
steht in Zusammenhang mit der umstrittenen Ausweisung einer "Vorrangfläche
für Windenergienutzung" im Bereich Meerberg, südlich der Ortschaft Ingeln
/ westlich der Landesstraße L 410, im
Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 2005.
Die zur
Sicherung der Bauleitplanung (hier: der
am 20.12.2005 per Ratsbeschluss eingeleiteten Verfahren zur Aufstellung des
B-Planes 309 sowie 74. Änderung des
Flächennutzungsplanes) erlassene VSP Nr. 19 trat mit der öffentlichen
Bekanntmachung am 27.07.2006 in Kraft und würde gemäß § 17 (1) S.1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren - d.h., am 26.07.2008 - außer Kraft treten.
Gem. § 17 (1) Satz 3 BauGB
kann eine VSP um ein Jahr verlängert werden. Hierzu bedarf es eines
entsprechenden (ergänzenden) Satzungsbeschlusses durch den Rat und der öffentlichen Bekanntmachung der
Verlängerung der VSP vor Ablauf der Zweijahresfrist.
Mit dem für den 03.07.2008
vorgesehenen Satzungsbeschluss durch den Rat wäre die fristgerechte öffentliche
Bekanntmachung der Verlängerung der VSP
Nr. 19 gewährleistet.
2) Anlass für den Erlass der VSP Nr. 19 - anstelle des
zunächst erwogenen Antrags auf Zurückstellung der Entscheidung gem. § 15 BauGB
- waren
- der Antrag der Fa. Windwärts Energie GmbH vom Mai 2006 auf Standortvorbescheid gem. § 9 BImSchG (entspricht der Feststellung der planungsrechtlichen Zulässigkeit) für die Errichtung und den Betrieb von vier ca. 100 m hohen Windkraftanlagen auf der "Erweiterungsfläche Meerberg",
- die erklärte Absicht der Region Hannover - als zuständige Genehmigungsbehörde in diesem BImSchG-Verfahren - , sich sowohl über die planungs- und bauordnungsrechtlichen Bedenken der Stadt als auch über die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB hinwegzusetzen und einen positiven Standortvorbescheid zu erteilen (s. Anlage 3).
Zu den weiteren Einzelheiten bezüglich Erfordernis und Inhalt der VSP Nr. 19 und der zugrundeliegenden Planungsvorstellungen der Stadt verweise ich auf die Ausführungen in der bereits oben genannten seinerzeitigen DS- Nr. 097/2006 vom 06.07.2006 nebst Anlagen 1 bis 4.
3)
Der o.g. Antrag auf Standortvorbescheid vom Mai
2006 wurde von der Region Hannover mit Bescheid vom 15.11.2007 abschlägig
beschieden, die Ablehnung mit a) der
entgegenstehenden Veränderungssperre der Stadt Laatzen, und b) "flugsicherungstechnischen
Belangen" begründet (siehe hierzu unter 4)
Gegen die Ablehnung des Antrags hat die Fa.
Windwärts fristgerecht Widerspruch eingelegt. Über den Widerspruch wurde bisher
(Stand: Juni 2008) jedoch noch nicht entschieden; der Ablehnungsbescheid ist
somit noch nicht bestandskräftig.
Mit der
Verlängerung der VSP Nr. 19 soll
insofern Vorsorge getroffen werden für den zwar unwahrscheinlichen, aber
theoretisch denkbaren Fall, dass dem Widerspruch von der Region Hannover
selbst oder aber von der nächsten
Instanz - durch Erteilung bzw.
Anweisung zur Erteilung eines positiven Standortvorbescheids - abgeholfen
würde. Spätestens dann nämlich müsste das Aufstellungsverfahren für den
Bebauungsplan 309 fortgeführt und abgeschlossen werden.
4)
Bei
den angeführten "flugsicherheitstechnischen Belangen" handelt es sich konkret um die Versagung
der erforderlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 18 a
Luftverkehrsgesetz durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde, basierend auf
den Bedenken der DFS (Deutsche
Flugsicherung), dass nämlich durch die geplanten zusätzlichen Windkraftanlagen
die Funktionsfähigkeit der auf dem ca.
2 km südwestlich gelegenen Moorberg in Sarstedt gelegenen "Strecken-
navigationsanlage DVOR/ DME Leine" beeinträchtigt werde.
Diese Bedenken, die im Übrigen von
der DFS im Aufstellungsverfahren zum RROP 2005 frühzeitig erhoben, von der
Region Hannover jedoch nicht adäquat behandelt wurden, konnten offenbar auch
durch das von der Windwärts GmbH vorgelegte Gutachten der "NAVCOM
Consult" vom 18.12.2006 letztlich nicht ausgeräumt werden.
5) Damit
ist der hinreichende Tatbestand der (potenziellen) Störung der
Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen erfüllt, der unter § 35 (3)
Nr. 8 BauGB als unzulässige Beeinträchtigung öffentlicher Belange - auch durch ansonsten privilegierte
Außenbereichsvorhaben wie Windkraftanlagen
- explizit aufgeführt ist .
Auf eben diese, der
Erweiterung Meerberg - zugunsten 100 m hoher WKA - entgegenstehende
Rechtsvorschrift hatte die Stadt stets - aber vergebens - hingewiesen (so u.a.
in den Stellungnahmen zum RROP 2005, in der Begründung zur 69. Änderung des
Flächennutzungsplanes, in der Stellungnahme zum Antrag der Windwärts GmbH gem.
§ 9 BImSchG).
Aufgrund eben dieser Rechtslage konnte
bislang auch das Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 309
"Lindenberg/Meerberg West" nicht fortgesetzt respektive abgeschlossen
werden. Denn die Ausweisung eines "Sondergebietes für
Windkraftanlagen" bei
offensichtlich fehlenden Realisierungschancen würde auf einen von vornherein
nichtigen Bebauungsplan hinauslaufen.
Im Auftrage:
Dürr,
Stadtrat
Anlagen:
1) Satzungsentwurf
2) Geltungsbereich der VSP Nr. 19 (zeichnerische Darstellung)
3) Schreiben der Region v. 26.07.2006 bezüglich Ersetzen des
gemeindlichen Einvernehmens
Die der Drucksache als Anlage 1 beigefügte "Satzung zur 1. Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 19 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 309 "Lindenberg/Meerberg" wird beschlossen.