Betreff
Vertretung der Ratsvorsitzenden oder des Ratsvorsitzenden
Vorlage
2016/290
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat beschließt gemäß § 61 (1) Satz 3 NKomVG über die Vertretung der Ratsvorsitzenden oder des Ratsvorsitzenden. Dabei bestimmt der Rat auch über die Zahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter. Werden mehrere Vertreterinnen oder Vertreter bestimmt, sollte eine Reihenfolge festgelegt werden.

 

Der jeweilige Beschluss kann durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit nach

§ 66 NKomVG (Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen) oder durch Wahlbeschluss nach § 67 NKomVG erfolgen.

 

Die derzeitige Geschäftsordnung enthält die Regelung, dass der Rat in seiner ersten Sitzung Vertreterinnen oder Vertreter der oder des Ratsvorsitzenden wählt und die Reihenfolge der Vertretung festlegt.

 

 

 

 

 

Jürgen Köhne

 

Beschlussvorschlag:

 

- Beratungsergebnis -