Betreff
Kinder- und Jugendhilfeplanung
Krippen- und Kindertagespflegeausbauplanung für den Zeitraum 2016 bis 2018
Vorlage
2016/285
Art
Mitteilung

 

Zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Platzangebotes und der Gewährleistung des seit dem 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruches für alle Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 24 a SGB VIII verpflichtet, jährliche Ausbaustufen zur Verbesserung des Versorgungsniveaus zu beschließen und über eventuell notwendige Anpassungen zu entscheiden.

 

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hatte im Auftrag des Bundes im Rahmen einer Untersuchung einen bundesdurchschnittlichen Bedarf von rund 39 % ermittelt (Quelle: DStGB Aktuell 3412 vom 24. August 2012, S. 12 ff). Verteilt auf die drei Jahrgänge ergaben sich folgende Quoten: 0 - 1jährige = 5 %; 1 - 2jährige = 56 %; 2 ‑ 3jährige = 56 %.

 

Laut Statistischem Bundesamt betrug die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren in Krippenbetreuung und Tagespflege am 01.03.2016 bundesweit 32,7 %, in Niedersachsen betrug sie zum gleichen Zeitpunkt 28,4 %, der Regionsdurchschnitt liegt bei 36,5 %.

 

Je nach örtlich bedingtem Bedarf können die Versorgungsquoten auch niedriger oder höher angesetzt werden. So rechnet der Deutsche Städtetag in Großstädten mit einer Nachfrage zwischen 40 und 50 %. Diese Zahl dürfte wegen der unmittelbaren Großstadtrandlage auch auf Laatzen übertragbar sein. Laut einem Bericht der „Wirtschaftswoche“ vom 9. März 2013 betrug die durchschnittliche Versorgungssquote der 50 größten deutschen Städte im Jahr 2013 (jüngere Daten liegen nicht vor) 39 %. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Laatzen mit der Druck­sache 2012/275 eine anzustrebende Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren von 35,0 % bzw. für die beiden Jahrgänge der ein‑ und zweijährigen Kinder von 56,0 % beschlossen.

 

Situation im Stadtgebiet Laatzen

 

Zum Stichtag 01.10. stehen im Stadtgebiet 186 Krippenplätze zur Verfügung. Mit der Inbetriebnahme der neuen Krippengruppe in der Kita Gleidingen wird sich das Angebot ab Januar 2017 auf 201 erhöhen. Eine Übersicht über das Krippenangebot kann der Tabelle 1 entnommen werden.

                                                                                                                 

Tabelle 1: Krippenplätze

Stand: 01.10.2016

 

 

 

 

 

 

Einrichtung

Platzangebot

belegt

Auslastung

in %

Warteliste: Aufnahme erwünscht mit…

 

 

 

 

1 Jahr

2 Jahren

An der Masch

15

14

93,3%

17

7

St. Mathilde

15

15

100,0%

St. Marien, Ohestraße

4

4

100,0%

 

 

Sudewiesenstraße

45

41

91,1%

11

1

Hermes Kids (Messe)

5

5

100,0%

32

22

Thomaskindergarten

15

12

80,0%

Marktplatz

15

12

80,0%

Wülferoder Straße

15

13

86,7%

Brucknerweg

13+1*

12+1

92,9%

Familienzentrum

27+2*

25+2

93,1%

17

16

Sehlwiese

13+1*

13+0

92,9%

Gleidingen (ab 01/2017)

(15)

 

 

11

7

Ingeln-Oesselse

0

 

 

8

2

Insgesamt

182+4 (201)

169

90,9%

96

55

 

* Integrationsplätze – hierdurch ist eine Reduzierung der Gruppengröße erforderlich

 

In der Tagespflege sind aktuell 46 aktive Tagespflegepersonen (TPP) registriert (Vorjahr 48), von denen 2 ausschließlich als Vertretungskräfte tätig sind. Fünf TPP bieten nur Teilzeitbetreuungsplätze an, alle anderen betreuen ganztags. Alle registrierten Tagespflegepersonen verfügen über eine qualifizierte Pflegeerlaubnis. Von den insgesamt 171 aktuell zur Verfügung stehenden Plätzen (Vorjahr ebenfalls 171 Plätze) sind derzeit 130 belegt (Vorjahr 114), darunter 118 mit Kindern unter drei Jahren (Vorjahr 100). Weitere rund 30 Plätze sind mit Kindern aus anderen Kommunen oder Selbstzahlern belegt. Diese Plätze werden nicht durch die Kommune gefördert. Die Abdeckung der Zeiten zwischen 8.00 und 16.00 Uhr ist in der Regel unproblematisch. Obwohl einige TPP auch Randbetreuungszeiten anbieten, ist eine Vermittlung schwierig, da lediglich zwei Tagespflegestellen Kinder bei Bedarf auch am Wochenende und über Nacht betreuen. Im Urlaubs‑ und Krankheitsfall vertreten sich die Tagespflegepersonen, soweit es die Betreuungssituation zulässt, gegenseitig. Darüber hinaus gibt es zwei Vorhalteplätze sowohl in einer Großtagespflegestelle als auch bei einer Einzeltagespflegeperson für die Notfallbetreuung. Neben den Einzel‑TPP, die je nach Pflegeerlaubnis bis zu fünf Tagespflegekinder gleichzeitig betreuen können, gibt es sechs Großtagespflegestellen (GTP). In den GTP können bis zu drei Tagespflegepersonen zusammenarbeiten, so dass gleichzeitig, je nach Qualifikation, bis zu acht bzw. zehn Kinder betreut werden dürfen.

 

Die Quote der in Laatzen in Tagespflege betreuten Kinder unter drei Jahren liegt bei 15,4 % (Vorjahr 14,2 %).

 

           Tabelle 2: Tagespflegeplätze                                              Stand: 01.10.2016

 

Stadtteil

Derzeit max. belegbare Plätze

belegt

davon U3

Auslastung in %

 

 

 

 

 

Alt -Laatzen

16

9

9

56,3 %

Grasdorf

0

-

-

-

Laatzen-Mitte

54

32

27

59,5 %

Rethen

45

40

37

88,9 %

Gleidingen

23

20

20

87,0 %

Ingeln-Oesselse

33

29

25

87,9 %

 

 

 

 

 

Insgesamt

171

130

118

76,0 %

 


Die Altersgruppe der unter Einjährigen spielt bei der Berechnung der erforderlichen Versorgung in Laatzen keine Rolle. Diese Tendenz entspricht der gesamtdeutschen Situation. Die Betreuungsquote für diesen Altersjahrgang liegt bundesweit bei 2,6 %, in Niedersachsen bei 1,8 % (Quelle: Statistisches Bundesamt). Zur Zeit werden in Laatzen nur zwei Kinder (Vorjahr 1) dieses Jahrgangs durch eine Tagespflegeperson betreut (= 0,5 %). In der Regel nehmen die Eltern das Elterngeld in Anspruch.

 

Unter Einbeziehung der zur Zeit 171 für die Tagespflege zur Verfügung stehenden Plätze und der 186 Krippenplätze stehen für die 1‑ und 2jährigen im Stadtgebiet insgesamt 357 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Versorgungsquote beträgt 46,7 % (Vorjahr 50,9 %; 2014 = 51,8 %). Bezogen auf die 0‑ bis unter 3‑jährigen beträgt sie 30,7 % (Vorjahr 33,3 %; 2014 = 35,2 %).

 

Wie bereits in der letzten Fortschreibung prognostiziert, ist die Zahl der Kinder weiter stark angestiegen, so dass die angestrebte Deckungsquote von 56,0 % erneut nicht erreicht wurde. Gegenüber der im letzten Bericht für 2016/17 in Laatzen gemeldeten Kinder der entsprechenden Altersgruppe beträgt der Anstieg 45 Mädchen und Jungen, im vergangenen Jahr waren es sogar 66 Kinder. Im Zeitraum von nur 24 Monaten entspricht das einem Anstieg von 12,5 %. Für das kommende Jahr ist von einem weiteren Anstieg auszugehen. Statistisch erfasst sind für 2017 = 804 Ein‑ und Zweijährige (+ 40). Das entspricht gegenüber 2014 einem Anstieg von 18,4 %. Unter Berücksichtigung der Bautätigkeit ist von mindestens 820 Kindern auszugehen. Nicht eingeschätzt werden kann die weitere Entwicklung des Zuzugs junger Familien und der Nachzug von Familienangehörigen Geflüchteter.

 

Die Aussetzung des Betreuungsgeldes nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat nicht zu einer erkennbar verstärkten Nachfrage nach Betreuungsplätzen geführt. Standen zum Zeitpunkt des BVG‑Urteils insgesamt 213 Laatzener Familien im Betreuungsgeldbezug, so sind es aktuell noch rund 50 Familien. Im Laufe des kommenden Jahres werden die Zahlungen auslaufen.

 

Durch die Eröffnung einer neuen Krippengruppe in der Kindertagesstätte Gleidingen werden ab Anfang 2017 im Stadtgebiet 201 Krippenplätze zur Verfügung stehen. Unter Einbeziehung der zur Zeit verfügbaren 171 Tagespflegeplätze werden dann insgesamt 372 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stehen. Dennoch sinkt die Versorgungsquote für die Ein‑ und Zweijährigen aufgrund der steigenden Kinderzahlen ab, so dass die vom Rat beschlossene Versorgungsquote erneut nicht erreicht wird.

 

Der Anteil an Krippenplätzen entspricht 2016 mit 52,4 % am Gesamtbetreuungsangebot U 3 nach wie vor nicht der angenommenen Mischquote von mindestens 70 %. Laut statistischem Bundesamt wünschen im Bundesdurchschnitt sogar rund 85 % der Eltern eine Krippenbetreuung und nur 15 % einen Platz in Form der Kindertagespflege (Quelle: destatis). Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich ein Ausbau der Krippenbetreuung nachteilig auf die Auslastung der Tagespflegeplätze auswirkt. Da allerdings institutionalisierte Plätze dem Träger der Jugendhilfe langfristig eine höhere Planungssicherheit bieten, sollte weiterhin grundsätzlich an einem Ausbau des Angebotes von Krippenplätzen festgehalten und dieses nachfrageabhängig umgesetzt werden, zumal mittelfristig aufgrund der derzeitigen und zu erwartenden Entwicklung ‑ weiterer Zuzug von jungen Familien und Nachzug von Flüchtlingsfamilien ‑ dem Fehlbedarf nur durch die Schaffung zusätzlicher Krippenplätze/Betreuungsgruppen begegnet werden kann.

 

Wie der Anlage entnommen werden kann, besteht weiterhin ein Fehlbedarf insbesondere in Alt‑Laatzen, Laatzen‑Mitte und ‑ trotz der Schaffung der neuen Krippe ‑ in Gleidingen. Eine räumliche Erweiterung der in den genannten Stadtteilen bestehenden Einrichtungen ist nicht möglich. Da auch die Zahlen der 3‑ bis 6jährigen steigen, besteht derzeit nicht die Möglichkeit der Einrichtung altersgemischter Gruppen, um so weitere Krippenkinder aufnehmen zu können. Eine Ausweitung des Angebotes ist daher nur durch die Schaffung neuer Standorte möglich.

 

Um die Situation in Laatzen‑Mitte in den kommenden Jahren zu verbessern, hat der Rat die Verwaltung bereits mit der Planung zusätzlicher Betreuungseinrichtungen beauftragt (siehe Drucksache 2016/246).

 

In Alt‑Laatzen wäre eine Verbesserung der Situation durch die Schaffung einer neuen Betreuungseinrichtung im sogenannten D‑Trakt der Schule Rathausstraße möglich. Z. Zt. werden die Klassenräume des Traktes als Ausweichquartier für die Grundschule genutzt. Die erforderlichen Umbau‑ bzw. Anpassungsmaßnahmen könnten frühestens nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen in der Grundschule beginnen, sofern die hierfür erforderlichen Personal‑ und Finanzressourcen zur Verfügung gestellt werden. Eine Inbetriebnahme ist nach derzeitigem Stand frühestens Ende 2018/Anfang 2019 realisierbar.

 

In Gleidingen ist im Zuge der Entwicklung des Bebauungsplans „Am Erdbeerhof“ auch die Schaffung einer neuen Kindertagesstätte vorgesehen, die neben Betreuungsplätzen für 3‑ 6jährige auch über eine Krippe verfügen sollte.

 

In Ingeln‑Oesselse wird das Angebot bislang ausschließlich über Tagespflegeplätze, darunter 3 Großtagespflegestellen, abgedeckt. Die Einrichtung einer Krippe ist im Rahmen einer Umbaumaßnahme in der Kita Barmklagesweg bereits durch einen entsprechenden Ratsbeschluss vorgesehen (siehe Drucksache 2016/249). Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen im Haushalt 2017 bereitgestellt werden, die Umsetzung soll in 2018 erfolgen.

 

Zusätzlicher Handlungsbedarf entsteht durch die Entscheidung des BGH vom 20.10.2016, wonach die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Wege der Amtshaftung zur Zahlung eines möglichen Verdienstausfallschadens verpflichtet werden können, wenn Eltern kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann und sie deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Nach Auffassung des BGH liegt eine Amtspflichtverletzung bereits dann vor, wenn der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe anspruchsberechtigten Kindern trotz rechtzeitiger Anmeldung des Bedarfs keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellt. Danach ist die betreffende Amtspflicht nicht durch die vorhandene Kapazität begrenzt. Insoweit besteht eine unbedingte Gewährleistungspflicht. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kommune ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader